Heinz Wöstmann
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Heinz Wöstmann (* 12. August 1966 in Münster) ist Richter am Bundesgerichtshof.
[Bearbeiten] Leben
Wöstmann legte 1986 sein Abitur am städtischen Ratsgymnasium Münster ab und begann anschließend sein Studium. Es folgte von 1992 bis 1995 sein Referendariat beim LG Münster (Westfalen). 1995 wurde er zum Richter, 1999 zum Richter am Landgericht Dortmund ernannt. 2001 erfolgte die Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dort arbeitete Wöstmann sowohl für den 3. Zivilsenat als auch den Notarsenat. Die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht in Hamm erfolgte 2003 während seiner Tätigkeit beim Bundesgerichtshof, wohin er weiter abgeordnet blieb. Unmittelbar anschließend wurde er 2004 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im April 2006 wählte ihn der Landtag Nordrhein-Westfalens zum stellvertretenden Mitglied des Verfassungsgerichtshofs NRW[1], im Mai 2006 der Richterwahlausschuss zum Richter am Bundesgerichtshof. Wöstmann zählt zu den jüngsten Richtern, die jemals an den Bundesgerichtshof gewählt wurden. Anlässlich u.a. der Wahl Wöstmanns, aber nicht gegen seine Person gerichtet, ist laut Tagespresse auf Kritik gestoßen, dass Richter unter 40 Jahren an ein höchstes Gericht gewählt werden. Fachliche Zweifel an der Person Wöstmanns sind mit dieser Kritik nicht verbunden worden.[2]
Wöstmann wird voraussichtlich im Mai 2007 die Nachfolge eines in den Ruhestand tretenden Richters antreten. Wöstmann ist Lehrbeauftragter an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Protokoll der Landtagssitzung
- ↑ "Dann ist kein Halten mehr" - Sollen Bundesrichter jünger als vierzig Jahre sein?, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.11.2006, Nr. 267, S. 10
Personendaten | |
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NAME | Wöstmann, Heinz |
KURZBESCHREIBUNG | Richter am Bundesgerichtshof |
GEBURTSDATUM | 12. August 1966 |
GEBURTSORT | Münster |