Indexierungsverbot
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Unter einem Indexierungsverbot wird ein (staatliches) Verbot verstanden, eine Vereinbarung zum Bestandteil eines Vertrages zu machen, die besagt, dass der Betrag der Höhe einer Geldschuld eine Funktion eines aktuellen Index-Standes ist, also von dem aktuellen Stand des Indizes abhängig ist. (Indexklausel)
Regelungen wie "Der Preis X ändert sich proportional zum Verbraucherpreisindex." oder "Fällt der DAX unter 4000 Punkte, dann berechnet sich der Preis wie folgt [...]" können vom Indexierungsverbot betroffen sein.
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[Bearbeiten] Idee
Indexierungsverbote werden angeblich deswegen den Wirtschaftssubjekten einer Volkswirtschaft auferlegt, weil sonst Inflationsgefahr bestünde. Der Gedanke dabei ist folgender: Wären alle Verträge mit einer Indexklausel ausgestattet, die auf einen Verbraucherpreisindex abstellt, und würde der Verbraucherpreisindex um 10% steigen, dann würden die Preise in den Verträgen ebenfalls um 10% steigen. Da der Verbraucherpreisindex sich gerade von den Preisen aller Verträge ableitet, würde damit der Verbraucherpreisindex um weitere 10% steigen, also schon um 21% gegenüber dem ursprünglichen Indexstand. Auf diese Weise sei es möglich, dass die Verbraucherpreise in schwindende Höhen steigen würden und daher eine galoppierende Inflation entstehen würde.
[Bearbeiten] Kritik
Kritiker von Indexierungsverboten meinen, dass diese nur deswegen auferlegt würden, um die Wertlosigkeit der jeweiligen nationalen Währung zu vertuschen, da die Zentralbank keine realen Werte als Deckung für das von der Zentralbank ausgegebene Geld habe (fiat money), was überhaupt erst zu einem Inflationsrisiko führen könne. Denn würden reale Gegenwerte (z.B. Sachwerte) für das ausgegebene Geld hinterlegt worden sein und würde eine Währung nur geringfügig weniger wert werden (Inflation), so würden die Marktteilnehmer mit ihrem weniger Wert gewordenem Geld zur Zentralbank gehen und eben diese realen Werte einfordern und ihr Geld (das den selben Nennwert hat wie vorher) dafür der Zentralbank zurückgeben. Kurzerhand hätten sämtliche (ehemaligen) Geldbesitzer ihr Geld in z.B. wertbeständigere Güter zurückgetauscht, eine weitere Inflation wäre praktisch nicht möglich gewesen, da kein Geldbesitzer der leicht inflationierten Währung mehr einen Wertverlust erleide, da es dann keine solchen Geldbesitzer mehr gäbe. Aus diesem Grund wird ein Indexierungsverbot als Verbot, Forderungen wertbeständig zu halten, als Offenbarung der Zentralbank über ihr Unvermögen gesehen, ihre Währung wertbeständig halten zu können.
Ein weiterer Kritikpunkt ist folgender: Der Wert einer Währung (ausgedrückt z.B. durch einen Verbraucherpreisindex) schwankt. Diese Schwankungen werden unter anderem in Inflation und Deflation klassifiziert. Bei Inflation sinkt der Wert einer Währung. Für einen Kreditgeber ist dies eher negativ, denn das Geld, das aufgrund des Kredits an ihn zurückgezahlt wird ist weniger wert. Bei Deflation steigt der Wert einer Währung, die Preise fallen also. Für einen Kreditnehmer ist dies eher negativ, denn dann muss er mehr Wert erzeugen und verkaufen (wegen des niedrigeren Preises), um die gleiche nominale Kreditsumme zu bezahlen. Zudem ist der Verkauf in Deflations-Zeiten sehr viel schwieriger, da das Geld dann weniger "locker" sitzt als sonst. Einige Kritiker bezeichnen dies als Betrug am Schuldner oder Betrug am Gläubiger und lehnen schon deswegen ein Indexierungsverbot ab.
Aus Sicherheitsgründen setzt deswegen der Kreditgeber den Zinssatz so hoch an (je länger die Laufzeit desto höher), dass es sogar bei einem gewissen Maß an unerwarteter Inflation wahrscheinlich ist, dass der Kreditvertrag gewinnbringend sein wird. Diese Zinssätze seien wegen der allgemeinen Risikoscheu regelmäßig zu hoch, so Kritiker, sodass gerade langfristige Investitionen unangemessen benachteiligt würden, was ein Grund für kurzfristiges Wirtschaften sei. Würde es den Kreditgebern und Kreditnehmern erlaubt sein, ihre Verträge wertstabil zu halten, indem zum Beispiel die Höhe der zu leistenden Zahlungen an den Verbraucherpreisindex gekoppelt wären, so wären das Inflationsrisiko damit ausgeschaltet, der Risikoaufschlag entsprechend niedriger und langfristige Kredite günstiger, was zu einem günstigeren Investitionsklima führe.
[Bearbeiten] Länderspezifisches
[Bearbeiten] Deutschland
Rechtsgrundlage für Indexierungsverbote in Deutschland ist das Preisangaben- und Preisklauselgesetz, §2. Links:
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als zuständige Behörde
[Bearbeiten] zum Begriff
Manche meinen, der Begriff Indizierungsverbot sei der Rechtschreibung wegen passender als Indexierungsverbot. Jedoch ist die Verwendung des Begriffs Indizierungsverbot in Kontext Wirtschaftspolitik unbekannt.