Josel von Rosheim
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Josel von Rosheim (* 1476 in Hagenau, Elsass; † 1554 in Rosheim, Elsass; eigentlich Joselmann oder Yoselmann (Joseph) Ben Gerschon Loans oder Loanz) war Vertreter und Verteidiger der jüdischen Gemeinden in rechtlichen und religiösen Angelegenheiten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation sowie in Polen in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts.
Seine Familie stammt wahrscheinlich aus dem französischen Louhans. Zu einem seiner Vorfahren wird der berühmte jüdische Leibarzt Kaiser Friedrich III., Jacob Ben Jehiel Loans, gerechnet, der für seine medizinischen Leistungen geadelt wurde und unter anderem auch der Hebräischlehrer des bekannten Humanisten, Juristen und Philosophen Johannes Reuchlin war.
Die Geschichte der Familie Josels von Rosheim ist durch permanente Verfolgung und Leid gekennzeichnet. 1470 werden der Bruder seines Vaters, Rabbi Elias, und zwei weitere seiner Brüder im südbadischen Endingen am Kaiserstuhl wegen eines angeblich acht Jahre vorher zu Sukkot verübten Ritualmordes hingerichtet. Als Ankläger tritt ein in der Nachbarschaft wohnender, bei Rabbi Elias hochverschuldeter Fleischermeister auf.
1470 siedelt sich der Vater Josels von Rosheim, Gerschon, in Oberehnheim (Obernai) an. Gemeinsam mit der jüdischen Gemeinde flieht die Familie 1476 vor den Verfolgungen durch Schweizer Landsknechte nach Haguenau, wo Josel von Rosheim im selben Jahr geboren wird. Über seine Kindheit und Jugend ist nichts überliefert. Er wirkt als Rabbiner am Gericht der unterelsässischen Judenheit und lebt von Handel und Geldverleih.
1507 erhält Josel von Rosheim von den aus Oberehnheim ausgewiesenen Juden den Auftrag, bei den Provinzialbehörden bis hin zu den Beamten des Kaisers dafür einzutreten, dass der Ausweisungsbeschluss aufgehoben wird. Wahrscheinlich auf Grund seiner Erfolge in dieser Angelegenheit wird er 1510 gemeinsam mit Rabi Zadoc Parnas und Manhig (Vorsteher, Führer, Sprecher) der niederelsässischen Juden, später der Gemeinden des gesamten Elsass.
1514 lebt er als Rabbi, Händler und Geldverleiher im elsässischen Mittelbergheim und wird gemeinsam mit sieben anderen Juden der Hostienschändung angeklagt. Es gelingt Josel von Rosheim ihre Unschuld zu beweisen. Er zieht es jedoch vor, sich in Rosheim anzusiedeln, wo er bis zu seinem Tode lebt.
In dieser Zeit wird er über die Grenzen des Elsass hinaus als Verteidiger der jüdischen Gemeinden in religiösen und Rechtsfragen immer bekannter. Allmählich wächst er in die Rolle des "der gemeinen Judischheit Befehlshaber in Teutschland" hinein. Einen klaren Status hatte er in dieser Funktion allerdings nicht. Er wurde sogar einmal zu einer empfindlichen Geldstrafe durch das Reichskammergericht verurteilt, weil er sich in einer Eingabe an dieses Gericht als "Regierer der gemeinen Jüdischkeit" bezeichnet hatte.
Josels persönlichem Einsatz ist es zu verdanken, dass eine Reihe geplanter Ausweisungen von Juden aus Städten und Gemeinden nicht ausgeführt werden. Bemerkenswert ist aus der Spätphase seiner Tätigkeit, dass er im Jahr 1548 in einem Prozess, den er für die Juden der Stadt Colmar vor dem Reichskammergericht führte wegen des seiner Ansicht nach unzulässigen Marktverbotes der Stadt für die Juden damit argumentierte, den Juden stehe als "civibus Romanis" ("römischen Bürgern") wie den Christen der freie Zugang zu allen Märkten im Reich zu.
Am 20. Oktober 1520 erwirkt Josel von Rosheim anlässlich der Krönung Karls V. zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation in Aachen einen Schutzbrief für alle Juden des Reiches, in dem ihre durch Kaiser Maximilian I. zehn Jahre zuvor verliehenen Rechte bestätigt werden.
Während des Bauernkrieges beschließen 1525 elsässische Bauern die Stadt Rosheim zu stürmen. Was den beiden elsässischen Reformatoren Wolfgang Capito und Martin Bucer nicht gelingt, erreicht Josel von Rosheim, er überzeugt den Anführer der Bauern, Erasmus Gerber, in einer längeren Disputation Stadt und Juden zu verschonen. Ganz im Gegensatz zum Sundgau, wo die aufständischen Bauern die Vertreibung aller Juden fordern.
Josel von Rosheim wird immer mehr zum Sprecher der gesamten Judenheit des Reiches, er wird zum Schtadlan, zum offiziellen, von den Gemeinden anerkannten Vertreter der Juden im Heiligen Römischen Reich und in Polen. Als "Regirer" der Juden wird er auch von Gemeinden aus anderen Teilen Europas um Unterstützung gebeten.
Der Erfolg bleibt ihm weiter treu. Am 18. Mai 1530 erlangt er von Kaiser Karl V. das Edikt von Innsbruck, das alle Rechte und Freiheiten, wie sie bei der Kaiserkrönung in Aachen bestätigt wurden, erneut bekräftigt. Darüber hinaus widerlegt Josel von Rosheim auf dem Reichstag in Augsburg 1530 in einer längeren öffentlichen Disputation den zum Christentum konvertierten Juden und Sohn des Rabbis von Regensburg, Antonius Margaritha, in all seinen antijüdischen Anklagepunkten, so dass Margaritha den Reichstag verlassen muss. Doch das von Margaritha verfasste Handbuch "Der gantze Jüdisch Glaub" wird in den nächsten Jahrhunderten immer wieder genutzt, um antijudaistische Anschuldigungen zu begründen, ist es doch von einem konvertierten Juden verfasst.
1530 verliest Josel von Rosheim auf dem Reichstag "im Namen der gesamten Judenheit" seine Takkanot, d.h. "Kommentare", die besonders den Geldgeschäften der Juden mit Christen einheitliche Regeln verleihen. So lassen sich eine Reihe antijüdischer Verordnungen, die den Juden Wucherzins und Geldbetrug vorwerfen, verhindern.
In den nächsten Jahren verteidigt er jüdische Gemeinden nicht nur in Deutschland, sondern auch in Ungarn, Prag, Italien und anderen Orten. Nachdem Martin Luther ihm die Unterstützung beim Kampf um die Aufhebung des kurfürstlichen Ediktes der Ausweisung aller Juden aus Sachsen verwehrt und seit 1543 mit seiner Schrift "Von den Juden und ihren Lügen" offen gegen die Juden gerichtete Positionen einnimmt, orientiert sich Josel von Rosheim immer stärker an den Positionen des katholischen Kaisers. Auch finanziell unterstützen die Juden die Politik des Kaisers. Im kaiserlichen Schutz sehen sie ihre einzige Möglichkeit, um in den Wirren von Reformation und beginnender Gegenreformation als jüdisches Volk zu überleben.
Es wird davon ausgegangen, dass Josel 1554 in Rosheim stirbt. Das kann jedoch nicht mit Bestimmtheit belegt werden, da in den Aufzeichnungen und Überlieferungen der jüdischen Gemeinde von Rosheim kein Hinweis auf eine Grabstelle zu finden ist.
Mit dem Tode Josels von Rosheim verlieren die Juden in Deutschland ihren wichtigsten Führer, so dass in den Folgejahren diese aktive Politik der jüdischen Gemeinden bei den kaiserlichen Behörden wieder zum Erliegen kommt.
[Bearbeiten] Literatur
- Selma Stern, Josel von Rosheim. Befehlshaber der Judenschaft im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Suttgart 1959
- Ludwig Feilchenfeld, Rabbi Josel von Rosheim. Ein Beitrag zur Geschichte der Juden in Deutschland im Reformationszeitalter. Phil. Diss. Straßburg 1898
[Bearbeiten] Siehe auch
Personendaten | |
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NAME | Rosheim, Josel von |
ALTERNATIVNAMEN | Joselmann (Joseph) Ben Gerschon Loans |
KURZBESCHREIBUNG | Jüdischer Theologe |
GEBURTSDATUM | 1476 |
GEBURTSORT | Haguenau, Elsass |
STERBEDATUM | 1554 |
STERBEORT | Rosheim, Elsass |
Kategorien: Rabbiner | Mann | Elsässer | Geboren 1476 | Gestorben 1554