Jugendschutz
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Unter dem Begriff Jugendschutz werden staatliche Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem: Jugend in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien, Jugendhilfe, Jugendarbeitsschutz.
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[Bearbeiten] Unterschiedliche Bewertungen
In verschiedenen Staaten und Gesellschaften bestehen zum Teil sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber,
- wovor Jugendliche im einzelnen geschützt werden müssen,
- welche Altersgrenzen in unterschiedlichen Schutzbereichen zu ziehen sind und
- welchen Anteil des Schutzes der Staat durch gesetzliche Regelungen leistet und welchen Anteil er der Verantwortung der Erziehungsberechtigten überlässt.
So wird beispielsweise der Zugriff Jugendlicher auf pornografische oder gewaltverherrlichende Medien in vielen Ländern weniger streng kontrolliert als in Deutschland. In den USA wiederum gilt in den meisten Staaten ein generelles Alkoholverbot für Jugendliche unter 21 Jahren, das auch rigoros durchgesetzt wird, während der Konsum bestimmter alkoholischer Getränke in Deutschland Jugendlichen sogar schon ab 16 Jahren gestattet ist. Ebenfalls höchst unterschiedliche Regelungen gibt es international über das Mindestalter, ab dem der jeweilige Staat Jugendlichen die Fähigkeit einer selbstbestimmten Sexualität zuspricht.
Solche Unterschiede haben ihre Wurzeln normalerweise in traditionellen Denk- und Verhaltensmustern in den jeweiligen Gesellschaften sowie in höchst unterschiedlichen Vorstellungen über das Verhältnis zwischen Staat und Individuum.
[Bearbeiten] Deutschland
Regelungen finden sich
- im Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002 (unter anderem über den Aufenthalt in Gaststätten, Spielhallen und bei öffentlichen Tanz- und Filmveranstaltungen sowie über den Verkauf und Genuss alkoholischer Getränke und die Verbreitung von jugendgefährdenden Medien),
- im Jugend-Medienschutz-Staatsvertrag vom 10. September 2002,
- im Sozialgesetzbuch VIII [1]
- und im Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976.
Ein wichtiges Instrument des deutschen Jugendschutzes ist die in Bonn ansässige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich fällt der Jugendschutz in die Zuständigkeit der Länder. Es gibt daher in Österreich neun Jugend- bzw. Jugendschutzgesetze (für jedes Bundesland eines). Darüber hinaus gibt es das Pornographiegesetz des Bundes. Meistens ist das Jugendschutzgesetz identisch mit dem der Bundesrepublik Deutschland. In dringenden Fällen und Notfällen bietet der österreichische Kinder- und Jugend-Telefonnotdienst 147 - Rat auf Draht kostenlose Beratung zum Thema Jugendschutz..
[Bearbeiten] Schweiz
In der Schweiz gibt es kein eigentliches Jugendschutzgesetz. Die entsprechenden Regelungen finden sich in anderen Gesetzen wie der eidgenössischen Lebensmittelverordnung oder in kantonalen Gewerbegesetzen.
[Bearbeiten] Weblinks
- Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
- Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF)
- Kommission für Jugendschutz in den Medien (KJM)
- Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
- Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM)
- Aktion "Kinder sicher im Netz" der POLIZEI und weiteren Partnern
- Jugendschutz-Trainer der POLIZEI
- Das Online-Handbuch Kinder- und Jugendschutz
- FAQ des Bayerischen Landesjugendamtes zum Jugendschutz
- Telepolis: Kinder, Pornos, Killerspiele
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