Juris Doctor
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Der Juris Doctor (Abk. J.D., latein. Lehrer des Rechts) ist ein Doktorgrad in der Rechtswissenschaft, der hauptsächlich in den Vereinigte Staaten verliehen wird. Einige Universitäten in Kanada, Hong Kong, Australien und Japan vergeben in letzter Zeit ebenfalls diesen Titel.
In einigen Gebieten, zum Beispiel in Österreich, benutzen Anwälte „J.D.“, um ihren eigenen akademischen Titel in der Rechtswissenschaft auf ihrem englischen Lebenslauf zu übersetzen. Einige wenige Universitäten verleihen den Titel in seiner englischen statt seiner lateinischen Bezeichnung als Doctor of Jurisprudence, abgekürzt D.Jur.
[Bearbeiten] Allgemeines
Der amerikanische J.D. ist ein „gelehrter“ Doktor, im Gegensatz zu einem Doktorgrad, der auf Forschung basiert. Es gibt bisher weder allgemein gültige Regelungen für Zwischen- und Endprüfungen noch wird überall eine Doktorarbeit verlangt. Einige Universitäten haben allerdings besondere „integrierte“ oder „Ehrenprogramme“ eingeführt, die solche Bedingungen beinhalten.
Zur Einschreibung in ein J.D. Programm verlangen die meisten Universitäten den Abschluss eines amerikanischen Bachelors mit einem 3.0 oder „B“ Mindestdurchschnitt sowie die Teilnahme am Law School Admissions Test (LSAT) mit einer Punktzahl in den oberen 70%. Der Bachelor muss in keinem bestimmten Fachgebiet abgelegt werden. Viele Schulen bevorzugen sogar Kandidaten, die das Programm ohne Vorbildung in den Rechtswissenschaften beginnen. Die weiteren Standards liegen im Ermessensspielraum der Universität, allerdings müssen die beiden erstgenannten Bedingungen Pflicht sein, um von der American Bar Association (ABA), dem amerikanischen Verband der Rechtsanwälte, akkreditiert zu werden. Es wird erwartet, dass der Student seine Studien nach sechs Semestern abschließt.
In allen 55 Rechtsgebieten der Vereinigten Staaten wird angenommen, dass der erfolgreiche J.D. Absolvent qualifiziert ist, Recht zu praktizieren. Einige Bundesstaaten akzeptieren nur Titel, die von ABA-akkreditierten Universitäten verliehen werden, während andere auch mit einer Ausbildung im Ausland zufrieden sind, solange sie gemäß dem Common Law erfolgte. Einige wenige Bundesstaaten verlangen gar keinen formellen Abschluss, solange der Kandidat das Staatsexamen des Bundesstaates besteht.