Justiziar
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Justiziar[1] ist die häufig verwendete Bezeichnung für einen beamteten oder angestellten Rechtsberater.[2]
Der Justiziar beschäftigt sich oftmals als Leiter der Rechtsabteilung von Behörden, Verbänden und Unternehmen mit vielfältigen juristischen Sachverhalten. Er berät die ihn anstellende Institution in allen rechtlichen Fragestellungen, etwa über wirtschafts-, marken- und urheberrechtliche Probleme, über Versicherungsverträge und -fälle, im Vertragsmanagement und -monitoring, bis hin zu haftungs- und kartellrechtlichen Fragen bei Unternehmenskäufen und -verkäufen. Seine Aufgabe ist es, als juristischer Berater rechtliche Probleme im Vorfeld zu erkennen und Lösungen hierfür zu entwickeln und umzusetzen.
Der Justiziar vertritt die ihn anstellende Institution in rechtlichen Angelegenheiten regelmäßig sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich. Er ist im Gegensatz zum Syndikus ausschließlich für seinen Dienstherrn tätig.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Justiziar ist der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums in der Regel als Volljurist mit dem Ersten sowie Zweitem Staatsexamen bzw. einem dem ersten Staatsexamen gleichwertigen Abschluss als Diplomjurist oder als Master (z.B. LL.M., Master of Law).
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