Kaufmannschaft zu Lübeck
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Die Kaufmannschaft zu Lübeck ist seit 1853 der Zusammenschluss der alten Kaufmannskollegien in der Hansestadt Lübeck.
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[Bearbeiten] Geschichte
Durch das Revolutionsjahr 1848 wurden auch in Lübeck die Einwohner der Stadt den Bürgern gleichgestellt, so dass das Lübische Recht der Kaufleutekompagnien (Gilden) auf ausschließliche Vertretung in Rat und Bürgerschaft entfiel. Insofern wurden die seit dem Mittelalter bis dahin bestehenden acht Kompagnien (die Kaufleute-Kompagnie, die Rigafahrer, Schonenfahrer, Stockholmfahrer, Novgorodfahrer, Gewandschneider, Bergenfahrer und Krämer-Kompagnie; die einst so mächtige Zirkelgesellschaft war bereits vorher erloschen) durch Gesetz des Lübecker Staates vom 18. Juni 1853 mit ihrem Einverständnis zur Kaufmannschaft zusammengefasst. Die Kaufmannschaft war zunächst eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, der jeder Gewerbetreibende in Lübeck beitreten musste. Gleichzeitig entstand die erste Handelskammer mit den Aufgaben einer Wirtschaftsbehörde als Vorstand der Kaufmannschaft, in die 18 Vertreter der Kaufmannschaft gewählt wurden. Diese Regelung hatte Bestand bis zum Verlust der staatlichen Eigenständigkeit Lübecks durch das Groß-Hamburg-Gesetz im Jahr 1937, mit dem Lübeck eine preußische Industrie- und Handelskammer erhielt.
[Bearbeiten] Gegenwart
Heute vertritt die Kaufmannschaft als alte Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen ihrer Mitglieder und der Lübecker Wirtschaft. Daneben erfüllt sie nach ihrem Satzungsauftrag soziale Aufgaben in der Stadt.
Der Kaufmannschaft zu Lübeck gehören das Haus der Kaufmannschaft in der Breiten Straße und das Schabbelhaus in der Mengstraße.
[Bearbeiten] Literatur
- Nicolaus Lange: Kaufmannschaft zu Lübeck - Historischer Abriss, Lübeck 2003