Lübisches Recht
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Das Lübische Recht war das Stadtrecht der Reichsstadt Lübeck, das von über 100 Städten im Ostseeraum übernommen wurde.
Heinrich der Löwe verlieh Lübeck verschiedene Privilegien. Dadurch bekam die Stadt 1160 das Soester Stadtrecht. Hieraus entwickelte sich unter Federführung des Rates das sogenannte Lübische Recht. Das Lübische Recht vereinte die Rechtsvorstellungen aus dem Westfälischen mit dem Holsteiner Landrecht und nahm im Bereich des Seerechts die im Ostseeraum vorgefundenen Grundregeln aus der Zeit der Wikinger und von der Gotländischen Genossenschaft in Visby auf. Es war das einzige deutsche Stadtrecht, das sich später der Romanisierung widersetzte und bis zum Ende des 19. Jahrhunderts seinen deutschrechtlichen Ursprung bewahrte. Es wurde 1586 revidiert und von Johann Balhorn als Der Kayserlichen Freyen und des Heiligen Reichs Stadt Lübeck Statuta und Stadtrecht erstmals in hochdeutsch gedruckt. In seinem verfassungsrechtlichen Gehalt wurde es von Lübeck nur einmal durch den Kassarezess modifiziert. Es galt in großen Teilen seines Verbreitungsgebiets bis 1900, als es vom Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.
Es ist neben dem Magdeburger Recht eines der bedeutendsten Stadtrechte Deutschlands.
[Bearbeiten] Städte mit Lübischem Stadtrecht
- 1188 Hamburg
- 24. Juni 1218 Rostock
- 1226 Wittenburg
- 1234 Stralsund
- 1236 Plön
- 1238 Bad Oldesloe
- 1238 Itzehoe
- 1242 Kiel
- 1243 Tondern
- 1246 Elbing
- 1248 Reval
- 14. Mai 1250 Greifswald
- 1252 Dirschau
- 1253 Kalen
- 1253 Damgarten
- 1255 Kolberg
- 1255 Barth
- vor 1263 Danzig
- 1278 Grimmen
- 1282 Wolgast
- 1282 Wilster
- 1285 Tribsees
- 1. April 1284 Braunsberg
- 12. Juni 1302 Wesenberg
- 9. September 1310 Stolp
- 1310 Neustettin
- 21. Mai 1312 Rügenwalde
- 22. Mai 1317 Schlawe
- 1613 Bergen (Rügen)
- Hapsal
- Memel
- Nowgorod
- Polnow (ca. 1613)
- Wismar
- Zanow
[Bearbeiten] Siehe auch
- Zum Einfluss des Lübischen Rechts auf die Ordnungen der Kontore der Hanse: Nowgoroder Schra.
[Bearbeiten] Literatur
- Wilhelm Ebel: Lübisches Recht. 1. Band. Lübeck 1971, ISBN 3795000300
- C. Plitt: Das lübeckische Erbrecht nach dem Gesetze vom 10. Februar 1862, das Erbrecht der Eheleute und der Blutsfreunde, die letztwilligen Verfügungen, so wie die Erbgüter betreffend. 2. Auflage. Hinstorff, Wismar u. a. 1872 (Digitalisat)
- C. Plitt: Das eheliche Güterrecht und das Erbrecht Lübeck’s. In seinen Grundzügen dargestellt. Hinstorff, Wismar 1884 (Digitalisat)
- Johann Christian Theodor Richelmann d. J.: Ueber das Fenster- und Lichtrecht vorzüglich nach Lübschen Gesetzen. Ohne Ort, 1803 (Digitalisat)
- Hermann Rodde: Vergleichung des Code Napoléon mit dem lübischem Recht. Bohn, Lübeck u. a. 1812 (Digitalisat)