Kommendatarabt
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Kommendatarabt, auch Laienabt bzw. Säkularabt, war eine Person, die die Pfründe, also die wirtschaftlichen Einkünfte eines Klosters innehatte, ohne jedoch im Kloster zu residieren und die Amtsgeschäfte zu führen. Der Kommendatarabt war oft ein Weltgeistlicher oder Laie, der vom jeweiligen Landesherrn ernannt wurde. Die geistliche Leitung des Kloster lag meist hauptsächlich bei einem Mönch des Klosters, der oft Prior betitelt wurde.
Schon seit der Merowingerzeit wurden im fränkische Reich Laien mit Abteien belehnt. Der zuerst unter Karl Martell aufgetretene Brauch wurde zwar von der Kirche meist bekämpft. Je nach politischer Macht der jeweiligen Landesherrn blieb der Kirche zeitweise nichts anderes übrig, als diese Praxis zu akzeptieren. So hatte auf Grund eines zwischen Papst Leo X. und König Franz I. von Frankreich zwischen 1515 und 1521 abgeschlossenen Kontrakts der König von Frankreich das Recht, 225 Abbés commendataires (für fast alle französischen Abteien) zu ernennen. Mit der Französischen Revolution in Frankreich bzw. nach der Säkularisation in Deutschland ist in der Praxis die Vergabe dieses Titels zu Beginn des 19. Jahrhunderts erloschen.