Kontrollstelle (Strafverfahren)
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Eine Kontrollstelle ist eine ortsfeste Straßensperre der deutschen Polizei, die auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen eingerichtet wird, um dort repressiv tätig zu werden. Sinn und Zweck ist die Fahndung nach Personen oder Sachen (meist Kraftfahrzeuge).
An Kontrollstellen werden Fahrzeuge inkl. der Ladung und Insassen einer Kontrolle (vor allem Identitätsfeststellung und Durchsuchung) unterzogen.
Die Rechtsgrundlage ist § 111 StPO: Die Anordnung für eine Kontrollstelle erfolgt durch die Staatsanwaltschaft; bei Gefahr in Verzug auch ihre Ermittlungspersonen.
[Bearbeiten] Gesetzestext
Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches, eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten oder eine Straftat nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, so können auf öffentlichen Straßen und Plätzen und an anderen öffentlich zugänglichen Orten Kontrollstellen eingerichtet werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Maßnahme zur Ergreifung des Täters oder zur Sicherstellung von Beweismitteln führen kann, die der Aufklärung der Straftat dienen können. An einer Kontrollstelle ist jedermann verpflichtet, seine Identität feststellen und sich sowie mitgeführte Sachen durchsuchen zu lassen.
Kontrollstellen sind meistens mit einem großen Kräfteeinsatz verbunden.
Polizeitaktisch werden Kontrollstellen mit Standkontrollen bewältigt. Organisatorisch steht die Fahndung unter der Leitung eines Einsatzleiters oder zumindest der Leitstelle.
[Bearbeiten] Siehe auch
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