Kreditvermittler
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Kreditvermittler vermitteln gewerblich Kredite an Kreditnehmer und erhalten dafür nach Maßgabe des Darlehensvermittlungsvertrags Provisionen. Die Provision kann entweder vom Kreditinstitut oder dem Kunden gezahlt werden.
[Bearbeiten] Rechtliche Regelungen (Deutschland)
Die Tätigkeit als Kreditvermittler bedarf der Zulassung durch die zuständige Behörde nach § 34c Gewerbeordnung.
Darlehnsvermittlungsverträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern sind in den §§ 655a bis e BGB geregelt. Im BGB wurde festgelegt:
- der Vertrag bedarf der Schriftform
- das Entgelt ist erst nach Auszahlung des Kredites (und Ablauf der Widerrufsfrist) fällig.
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