Landkreis Grulich
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Der deutsche Landkreis Grulich bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945.
Der Landkreis Grulich umfasste am 1. Januar 1945:
- 2 Städte,
- 59 weitere Gemeinden.
Der Landkreis Grulich hatte am 1. Dezember 1930 31336 Einwohner, am 17. Mai 1939 29161 Einwohner und am 22. Mai 1947 14558 Einwohner.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Verwaltungsgeschichte
[Bearbeiten] Tschechoslowakei/deutsche Besatzung
Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörten die politischen Bezirke Nové Město n. M., Rychnov nad Kněžnou und Žamberk zur Tschechoslowakei.
In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen dieses Gebiet bis zur vereinbarten Demarkationslinie. Nové Město n. M., Rychnov nad Kněžnou und Žamberk trugen fortan die früheren deutsch-österreichischen Bezeichnungen Neustadt a. M., Reichenau und Senftenberg . Neustadt umfasste Teile der Gerichtsbezirke Neustadt a. M. und Oporschno, Reichenau Teile des Gerichtsbezirks Reichenau, und Senftenberg die Gerichtsbezirke Grulich, Rokitnitz und Teile von Senftenberg. Seit dem 20. November 1938 führten die drei politischen Bezirke die Bezeichnung „Landkreis“. Sie unterstanden bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.
[Bearbeiten] Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Tags darauf wurden die drei Landkreise förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und traten zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.
Sitz der Kreisverwaltung war die Stadt Grulich.
Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach traten Teile der drei Landkreise zum Reichsgau Sudetenland und wurden dem neuen Regierungsbezirk Troppau zugeteilt.
Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach wurde der neue Landkreis Grulich gebildet aus den Landkreisen:
- Mährisch Schönberg: die Gemeinden Goldenfluß und Hohenfluß des Gerichtsbezirk Mährisch Schönberg und die Gemeinden Glasdörfel, Groß Mohrau und Klein Mohrau des Gerichtsbezirks Mährisch Altstadt,
- Neustadt a. M. (teilweise),
- Reichenau (teilweise),
- Senftenberg (teilweise).
Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.
Seit 1945 gehörte das Gebiet zunächst wieder zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der tschechischen Republik.
[Bearbeiten] Kommunalverfassung
Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurde allen Gemeinden das Recht der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:
- Ortsgemeinde: Gemeinde,
- Marktgemeinde: Markt,
- Stadtgemeinde: Stadt,
- politischer Bezirk: Landkreis.
[Bearbeiten] Ortsnamen
Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.