Leipziger Hochverratsprozess
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Als Leipziger Hochverratsprozess wird der Prozess gegen August Bebel und Wilhelm Liebknecht vor dem Leipziger Schwurgericht 1872 bis 1873 bezeichnet.
[Bearbeiten] Vorgeschichte
Bei der Abstimmung zur Bewilligung der Kriegskredite für den Deutsch-Französischen Krieg am 19. Juli 1870 hatten sich August Bebel und Wilhelm Liebknecht der Stimme enthalten. Bei einer erneuten Debatte am 26. November desselben Jahres um die Bewilligung weiterer Kriegsgelder brachten die beiden einen Friedensvorschlag „unter Verzichtleistung auf jede Annexion französischen Gebietes“ ein. Die Diskussion zu diesem Vorschlag mündete in den Vorwurf des Landesverrates gegen die beiden Abgeordneten. Nach späteren Tumulten und tätlichen Angriffen vor allem gegen Liebknecht wurde die beiden zusammen mit dem Redakteur Adolf Hepner am 17. Dezember 1870 verhaftet (Anlass war die Veröffentlichung von Bebels Briefen an die Parteiführung). Nachdem am 3. März 1871 der deutsche Reichstag gewählt wurde, und August Bebel ein Mandat dabei erhielt, beugte sich die Regierung dem wachsenden Druck, und entließ die drei am 28. März 1871.
[Bearbeiten] Der Prozess
Da der Krieg mit Frankreich beendet war, konnte kein Prozess wegen Landesverrates mehr stattfinden. Bismarck drängte jedoch weiterhin auf eine Verurteilung, und so wurde aus der Anklage wegen Landesverrates eine Anklage wegen Hochverrates, was aber einige Zeit in Anspruch nahm. Am 11. März 1872 begann der Prozess gegen Bebel, Liebknecht und Hepner vor dem Leipziger Schwurgericht unter dem Vorsitz des Bautzner Bezirksgerichtsdirektors von Mücke. Ein echter Anklagegrund konnte nicht gefunden werden (man zog hauptsächlich sämtliche Veröffentlichungen der drei Angeklagten heran), und so betonte man, dass „sich aus dem einen oder anderem Artikel [...] nicht die Anklage begründen läßt, daß aber aus der Zusammenwirkung [...] sämtlicher Artikel, in Verbindung mit anderen Tatsachen die Anklage hervorgegangen ist“. Nach einer von beiden Seiten vor allem politisch eingefärbten Verhandlung, und der Aufgabe der Klage gegen Hepner erging am 26. März 1872 das Geschworenenurteil schuldig (es stimmten jedoch nur genau die notwendige Mindestzahl von acht Geschworenen für schuldig), das Gericht verhängte daraufhin zwei Jahre Festungshaft gegen Bebel und Liebknecht, und erkannte August Bebel sein Reichstagsmandat ab.
[Bearbeiten] Nachspiel
Am 8. Juli 1872 trat August Bebel seine Festungshaft in der Hubertusburg in Wermsdorf an, wo Liebknecht zu dieser Zeit schon einsaß. Er nutzte diese Zeit wie immer zu Studienzwecken. Am 20. Januar 1873 kam es zu einer Nachwahl, die durch die Aberkennung von Bebels Mandat notwendig wurde, und in dem August Bebel mit über 4.000 Stimmen mehr als im ersten Wahldurchgang als Abgeordneter bestätigt wurde.