Luftbrücke
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Der Ausdruck Luftbrücke bezeichnet allgemein einen vorübergehend eingerichteten Luftkorridor zu einem bestimmten geographischen Punkt. Die Einrichtung wird dabei an einen speziellen Einsatzzweck gebunden, sodass der Begriff nur in Verbindung mit der zugehörigen Bezeichnung der militärischen oder zivilen Operation vorkommt.
Häufige Einsatzzwecke, die zur Einrichtung einer Luftbrücke führen, sind:
- Versorgungskorridor für militärische Truppen in einer Kesselschlacht.
- Versorgungskorridor für größere Katastrophengebiete nach Naturkatastrophen.
- Schnelle Evakuierung (Ausfliegen) großer Bevölkerungsteile aus Krisengebieten.
- Schnelle Verlegung militärischer Verbände in ein Krisengebiet.
[Bearbeiten] Geschichte
Historisch sind die ersten Luftbrücken an die Verfügbarkeit einer genügend großen Anzahl von Lastflugzeugen gebunden (etwa ab 1930er). Bei Versorgungsflügen kann statt einer Landebahn im Zielgebiet auch die Möglichkeit des Abwurfs von Gütern über dem Zielgebiet eingesetzt werden. Bei Evakuierungsmaßnahmen müssen fehlende Landebahnen durch Einsatz von Hubschraubern ausgeglichen werden, die jedoch eine sehr viel geringere Transportkapazität besitzen.
Bekannte Luftbrücken sind:
- 1936: Spanischer Bürgerkrieg: Ju 52 bringt 25.000 Mann Francos über die Straße von Gibraltar
- 1943: Versorgung der deutschen Truppen in der Schlacht von Stalingrad (300.000 Mann)
- 1948: Die Berliner Luftbrücke zur Versorgung während der Berlin-Blockade (bis 1949)
- 1975: Evakuierung über die US-Botschaft in Saigon am Ende des Vietnamkrieges.
- 1992: Versorgung während der langjährigen Belagerung von Sarajevo (bis 1996)
- 1999: Lawinenkatastrophe von Galtür - Versorgung und Evakuierung.
- 2004: Evakuierung von 6000 Zivilisten aus der Elfenbeinküste.
[Bearbeiten] Siehe auch
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