Mangel (Qualität)
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Wer eine Ware oder eine Dienstleistung (=Werk) bestellt, geht davon aus, dass diese vereinbarungsgemäß (laut Vertrag, Werbeaussage, Gebrauchsanleitung) geliefert bzw. ausgeführt wird. Ist das nicht der Fall, spricht man von einem Mangel.
Es werden offene Mängel, verdeckte Mängel und arglistig verschwiegene Mängel unterschieden. Ein offener Mangel muss bereits bei Übergabe / Abnahme der Sache vorhanden und für jedermann erkennbar sein. Ist ein Mangel zwar vorhanden, aber bei der Übergabe oder Abnahme nicht erkennbar, spricht man von einem verdeckten Mangel. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln handelt es sich um verdeckte Mängel, die dem Verkäufer oder Auftragnehmer bei der Übergabe oder Abnahme bekannt sind, die der Verkäufer bzw. Auftragnehmer aber absichtlich verschweigt, um sich einen Vorteil zu erschleichen (Beispiel: ein Auto wird als unfallfrei verkauft, obwohl es bereits einen Schaden am Fahrgestell hat und dies dem Verkäufer bekannt war).