Markgrafschaft
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Eine Markgrafschaft ist ein Gebiet, das direkt an der Reichsgrenze gelegen und zur Verteidigung dieser Grenze errichtet worden war. Lehnsträger und Regent der Markgrafschaft war der Markgraf. Als Mark wurde ein Grenzland im Fränkischen Reich und im Ostfrankenreich bezeichnet (z. B. Mark Brandenburg). Der Markgraf findet sich auch in anderen Sprachen wieder (engl.: Marquess od. Margrave; frz.: Marquis; port.: Marquês; nl.: Markies, Markgraaf; ital. Marchese; span.: Marqués) und war der Adelstitel königlicher bzw. kaiserlicher Amtsträger, die eine Mark zum Lehen hatten.
Die erste Erwähnung einer Markgrafschaft findet sich im Schwabenspiegel aus dem Jahr 1275 (Art. 121b).
Markgrafschaften waren bereits seit der Regentschaft Karls des Großen eingerichtet worden. seit dem 18. Jahrhundert wurde die Bezeichnung nur noch dem Titel nach geführt.
Der Herrscher der Markgrafschaft besaß besondere Rechte gegenüber anderen Grafschaften: So durfte der Markgraf Befestigungen anordnen. Er übte die Gerichtsbarkeit aus, ohne dass diese ihm durch den König übertragen wurde ("ohne Königsbann"). Schließlich war er berechtigt, ein Heeresaufgebot zu bestellen (sog. "Heeresbann").
[Bearbeiten] Markgraftum
Eine Sonderrolle nahmen die fränkischen Stammlande der Hohenzollern ein, die beiden Fürstentümer Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach/-Bayreuth. Sie wurden als Markgraftümer (bzw. vereinzelt auch Markgrafentümer) bezeichnet.
Nachdem König Sigismund 1415 die Mark Brandenburg an den hohenzollernschen Burggrafen Friedrich VI. übertragen hatte, führten die Hohenzollern auch den Titel Markgrafen von Brandenburg in ihrem Namen. Später verwendeten sie den Titel Markgraf auch in ihren beiden fränkischen Fürstentümern, die allerdings - anders als die Mark Brandenburg - keinesfalls Markgrafschaften waren (es handelte sich ja auch um keine Grenzgebiete, sondern sie lagen beinahe mitten im Zentrum des alten Reiches). Um den prestigeträchtigen Titel Markgraf dennoch auf ihre fränkischen Gebiete übertragen zu können, verwendeten die Hohenzollern deshalb das (rechtlich durchaus fragwürdige) Wortkonstrukt Markgraftum.
[Bearbeiten] Markgrafschaften (seit Karl dem Großen)
- Markgrafschaft Baden
- Mark Böhmen
- Markgrafschaft Brandenburg
- Markgrafschaft Burgau
- Markgrafschaft Meißen
- Markgrafschaft Landsberg
- Markgrafschaft Mähren
- Markgrafschaft Oberlausitz
- Marchia orientalis, Ostarrîchi
- Mark Pitten
- Mark an der Mur, obere Karantanermark, Steiermark
- Mark hinter dem Drauwald, untere Karantanermark, Gebiet um Marburg/Drau
- Mark Pettau
- Mark an der Sann, Grafschaft Cilli
- Mark Krain
- Windische Mark
- Mark Friaul
- Mark Verona
- Mark Istrien
- Bretonische Mark
- Spanische Mark
- Markgrafschaft Saluzzo
- Markgrafschaft Ivrea
- Markgrafschaft Turin
- Markgrafschaft Montferrat
[Bearbeiten] Berühmte Markgrafen
- Gêre, Ekkewart (beide literarische Markgrafen im Nibelungenlied)
- Markgraf Gero
- Wenzeslaus von Böhmen, Herzog von Luxemburg, Lothringen, Brabant und Limburg, Kurfürst und Markgraf des Heiligen Römischen Reiches
- Markgraf Ludwig von Baden, auch Türkenlouis genannt
- Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach
- Markgraf Friedrich von Brandenburg-Bayreuth