Mobile Taschenparkuhr
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Mobile Taschenparkuhren, auch Elektronische Taschenparkuhren genannt, sind Kleingeräte mit Displayanzeige, die die Möglichkeit bieten, Parkgebühren bargeldlos zu entrichten. Sie funktionieren ähnlich einer Stoppuhr und verbrauchen dabei nach und nach die Parkwerte einer zuvor gekauften Guthabenkarte. Statt eines am Parkscheinautomaten gezogenen Parkscheins verbleibt das Gerät während des Parkvorganges auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs.
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[Bearbeiten] Verbreitung
Mobile Taschenparkuhren sind weltweit auf dem Vormarsch. Studien aus den USA und Fernost zeigen auf, dass in einer Zeit, in der Elektronik- und High-Tech-Produkte in allen Bereichen des Alltags vermehrt Anwendung finden, auch Parkscheinautomaten und –uhren allmählich aus dem alltäglichen Straßenbild verschwinden werden.
Vor allem in den Metropolen der aufstrebenden Entwicklungsländer, die noch keine Parkraumbewirtschaftung betreiben, wird man aufgrund der hohen Kosten und der Anfälligkeit von Parkscheinautomaten von Anfang an auf den Einsatz von mobilen Taschenparkuhren setzen.
In Europa schreitet diese Entwicklung wegen der schon vorhandenen Parkscheinautomaten langsamer voran. Im Laufe der kommenden Jahre ist hier jedoch ein ähnlicher Trend wie beim Telefonieren zu erwarten. So, wie die Telefonzellen abgebaut wurden und werden, so werden auch die Parkscheinautomaten allmählich durch mobile Systeme abgelöst. Bis heute befinden sich europaweit schon über eine Millionen solcher Geräte im Einsatz.
[Bearbeiten] Situation in Deutschland
In Deutschland beschäftigte sich in den vergangenen Jahren im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Technische Universität Darmstadt mit dem Thema Parken. In dieser Expertise wurde dem Parkscheinautomaten keine Zukunft mehr eingeräumt. Anfang 2005 änderten sich dann die gesetzlichen Voraussetzungen dahingehend, dass die Parkdauerüberwachung und Gebührenzahlung mit alternativen Systemen wie der mobilen Taschenparkuhr hier überhaupt erst zugelassen wurden. Aufgrund der positiven Erfahrungen überführt das Bundesverkehrsministerium nach einstimmigem Beschluß des Bund-Länder-Fachausschusses vom 17./18. Januar 2007 diese 11. Ausnahmeverordnung, die ursprünglich bis Ende 2007 befristet war, nun dauerhaft in die Straßenverkehrsordnung.
Bisher haben sich die Städte Bad Münstereifel, Eisleben, Hennef, Leverkusen und Lippstadt dazu entschlossen, ihren Bürgern mit PARK-O-PIN diese Alternative zum konventionellen Parkscheinautomaten zu bieten.
[Bearbeiten] Situation in Österreich
In Innsbruck (seit 2003) und Hall in Tirol wird das System Smart Park eingesetzt.
[Bearbeiten] Vorteile für den Parker
- Die Parkgebühren werden minutengenau und damit gerecht abgerechnet.
- Der oftmals lästige Weg zum Parkscheinautomaten und wieder zurück entfällt.
- Es muss kein passendes Kleingeld bereitgehalten werden.
- Die Parkdauer muss nicht mehr vorausbestimmt werden.
- Die Handhabung der mobilen Taschenparkuhr ist einfach und schnell.
- Das Gerät ist weder an ein bestimmtes Fahrzeug noch an eine bestimmte Person gebunden.
- Im Gegensatz zum Handyparken werden weder persönliche Daten angegeben noch fallen zusätzliche Nebenkosten an.
[Bearbeiten] Nachteile
- Es entstehen zusätzliche Kosten für die Anschaffung des Geräts.
- Das Guthaben auf der Karte muss im Voraus bezahlt werden.
- Der Benutzer trägt das Risiko von Diebstahl oder Verlust des Geräts.