Parken
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Parken oder Parkieren ist das freiwillige oder gewollte Aufstellen eines Fahrzeugs und gehört zum ruhenden Verkehr.
In Deutschland liegt es laut StVO vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. Das Fahrzeug zu verlassen bedeutet, sich außerhalb der Sicht- oder Reichweite (ca. 12-15 m) des Fahrzeugs aufzuhalten und nicht jederzeit in der Lage zu sein, unverzüglich zum Fahrzeug zurückzukehren.
Das Parken ist wie das Halten überall dort gestattet, wo es nicht durch Parkverbote verhindert ist. Bevorzugt sollte das Parken auf einem gekennzeichneten Parkplatz, einem Parkstreifen, in einem Parkhaus oder in einer Tiefgarage vorgenommen werden. Meist parkt man in Parkboxen (quer zur Fahrbahn) oder Parklücken (längs zur Fahrbahn). Zur Überwachung der Parkzeit gibt es Parkuhren, Parkscheinautomaten, Parkscheiben, mobile Taschenparkuhren und das m-parking.
Zur besseren Nutzung des ohnehin knappen Parkraums ist platzsparendes Parken unabdingbar, wobei natürlich genügend Platz gelassen werden sollte, um anderen das Ein- und Aussteigen sowie das Rangieren zu ermöglichen.
Grundsätzlich muss auf Straßen in Fahrtrichtung, also rechts, geparkt werden. Ausnahmen gibt es nur in Einbahnstraßen sowie auf Fahrbahnen, auf denen so weit rechts Schienen verlegt sind, dass das Parken dort nicht möglich ist.
Das Einparken in eine Parkbox oder -lücke zählt neben anderen Grundfahraufgaben zur praktischen Führerscheinprüfung.
Ein Parkplatz kann sich sowohl im Freien als auch in einem befahrbaren Gebäude befinden. Um eine optimale Raumnutzung des Parkplatzes zu erreichen, werden die einzelnen Parkbuchten häufig durch weiße Linien markiert.
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[Bearbeiten] Sonderformen des Parkplatzes
Sonderformen des Parkplatzes sind unter anderem der Autobahnparkplatz, das Parkhaus, und die Tiefgarage.
Als Parkhafen werden gelegentlich Parkplätze bezeichnet, deren Stellfläche durch hochbordige Inseln in Buchten gegliedert ist.
Anders als bloß durch Markierungslinien aufgeteilte Plätze erzwingen Parkhäfen bestimmte Formen des Parkens und verhindern, dass mit hoher Geschwindigkeit über frei gebliebene Flächen hinweg gefahren wird. Die Inseln bieten den Nutzern außerdem die Möglichkeit, die Wege vom und zum Fahrzeug ungefährdet außerhalb der Verkehrsfläche zurückzulegen.
Parkhäfen benötigen bei gleicher Anzahl von Abstellplätzen mehr Fläche als Parkplätze und sind wesentlich teurer in der Anlage.
Als Wanderparkplatz, offiziell und sprachlich korrekter Wandererparkplatz, werden in Deutschland Parkplätze bezeichnet, die mit dem Zeichen 317 markiert sind und vornehmlich am Ausgangspunkt von Wanderwegen angelegt sind. Ob mit der Benützung eines solchen Parkplatzes auch die Pflicht zum Wandern verbunden ist, bleibt unklar.
Zeichen 316: |
[Bearbeiten] Deutschland
Es stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, sein Kraftfahrzeug in mehr als einer Parkbucht zu parken.
Ein öffentlicher Parkplatz unter der Straßenlaterne wird in Deutschland umgangssprachlich auch als Laternengarage bezeichnet.
[Bearbeiten] Weblinks
- Bundesweite Suchmaschine für kostenlose Parkplätze
- [1] – kleine Einparksimulation (nach unten scrollen)
[Bearbeiten] Siehe auch
- Kurzparken
- Parkuhr
- Parkscheibe
- Parkscheinautomat
- Haltverbot
- Parkverbot
- m-parking
- Bewohnerparken
- Themenliste Straßenverkehr
- Frauenparkplatz
- Stellplatzverordnung
- Bildtafel der Verkehrszeichen in Deutschland
- Bewohnerparken
- Frauenparkplatz
- Kurzparken
- mobile Taschenparkuhr
- m-parking
- Parkhaus
- Parkscheibe
- Parkscheinautomat
- Parkplatz
- Parkuhr
- Parkverbot
- Themenliste Straßenverkehr
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