Nachrangiges Darlehen
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Das nachrangige Darlehen ist ein Begriff der Unternehmensfinanzierung. Es handelt sich um ein Darlehen, das anderem Fremdkapital gegenüber im Fall der Liquidation oder der Insolvenz eines Unternehmens nachgeordnet ist. Es ist daher erst unmittelbar vor dem Eigenkapital zu bedienen. Die Nachrangigkeit wird durch die Vereinbarung eines Rangrücktritts (Subordination) erreicht.
Nachrangige Darlehen spielen als hybride Finanzierungsinstrumente eine bedeutende Rolle im Bereich des Mezzanine-Kapitals. Sie bleiben bilanzrechtlich Fremdkapital, sind im Rahmen der Unternehmensfinanzierung aber als Zwischenform zwischen Eigen- und Fremdkapital anzusehen.
Nachrangige Darlehen treten häufig in der Form von Gesellschafterdarlehen auf.
Übliche Bezeichnungen für nachrangige Darlehen sind auch nachrangiges Fremdkapital, Subordinated Debt, Mezzanine Debt oder Junior Debt.