Nautischer Offizier
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Ein Nautischer Offizier (Abk. NO, auch: Nautischer Schiffsoffizier) ist ein leitender Seemann in der Handelsschifffahrt. Je nach Schiffsgröße gibt es einen Ersten, Zweiten, Dritten oder Vierten NO. Bei größeren Schiffen gibt es neben den Nautischen Offizieren auch Schiffsbetriebsoffiziere wie den Leitenden Ingenieur bzw. den Leitenden Technischen Offizier.
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[Bearbeiten] Aufgaben
[Bearbeiten] Erster Offizier
Der Erster Offizier auf einem Schiff ist der Verantwortliche für die Seetüchtigkeit und für die ordnungsgemäße und sichere Beladung des Schiffes sowie für die Instandhaltung und Wartung des Decksbereiches. Er ist der Vorgesetzte aller weiteren nautischen Offiziere sowie der an Deck beschäftigten Besatzungsmitglieder. In dieser Eigenschaft organisiert und überwacht der Erste Offizier den täglichen Betrieb dieser Bereiche. Der erste NO ist unmittelbar dem Kapitän nachgeordnet und bei Abwesenheit auch dessen Stellvertreter.
[Bearbeiten] Zweiter Offizier
Der Zweite Offizier nimmt auf See und im Hafen die Aufgaben eines nautischen Wachoffiziers wahr und ist verantwortlich für die Wartung und Pflege der Navigationseinrichtunen einschließlich der Seekarten und aller nautischen Dokumente und Schriften. Den Vorgaben des Kapitäns folgend plant der Zweite Offizier die Durchführung der Fahrt (Reise) des Schiffes unter Beachtung der relevanten nationalen und internationalen Bestimmungen.
[Bearbeiten] Dritter und Vierter Offizier
Die Dritten und eventuell der Vierten Offizier sind auf See und im Hafen wie der Zweite Offizier als Wachoffiziere tätig. Zusätzlich ist der Dritte Offizier verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der Feuerlösch- und Rettungseinrichtungen an Bord. Er hilft bei der Durchführung von Sicherheitsmanövern und übernimmt diverse administrative Aufgaben.
Abweichend von diesen regulären Zuordnungen können die Reeder des Schiffes zusätzliche oder andere Aufgabenbereiche für diese Offiziersränge bestimmen.
[Bearbeiten] Ausbildung
Die Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung regelt die Ausbildung zum Nautischen Wachoffizier. Sie schreibt den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung an einer Seefahrtschule bzw. ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Nautik/Seeverkehr bzw. Schiffsbetrieb und ein Mindestalter von 18 Jahren vor. Mit dieser Ausbildung können Aufgaben des nautischen Dienstes auf allen Kauffahrteischiffen, außer Fischereifahrzeugen, in allen Fahrtgebieten ausgeübt werden. Nach 12 Monaten Seefahrtszeit als Nautischer Wachoffizier kann das Befähigungszeugnis "Erster Offizier" erworben werden. Nach weiteren, mindestens 24 Monaten als Nautischer Wachoffizier, bzw. nach mindestens 12 Monaten als Erster Offizier ist der Erwerb des Zeugnisses über die Befähigung als Kapitän möglich.