Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
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Die Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung (SchOffzAusbV)) ist eine Verordnung über die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen und Schiffsoffizieren des nautischen und technischen Schiffsdienstes.
Nach den Bestimmungen der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung sind Bewerbern um ein Befähigungszeugnis für nautische Schiffsoffiziere und Kapitäne die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie in Verbindung mit ihrer praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit befähigen, auf allen Schiffen zunächst die Aufgaben eines nautischen Wachoffiziers wahrzunehmen.
Außerdem sind ihnen die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie nach Ableistung der vorgeschriebenen Erfahrungsseefahrtzeit befähigen, auf allen Schiffen die Aufgaben des Ersten Offiziers wahrzunehmen oder in allen Fahrtgebieten Schiffe jeder Art und Größe als Kapitän zu führen.