Ohrmarke
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Eine Ohrmarke dient der amtlichen Kennzeichnung und Registrierung von Haus- und Nutztieren. In Deutschland sind alle Rinder, Büffel, Schweine, Ziegen und Schafe, sowie in Gehege gehaltenes Wild der Ordnung Paarhufer mit Ohrmarken zu kennzeichnen.
Bei Rindern und Büffeln werden je ein Ohrmarke am rechten und linken Ohr befestigt. Seit Juli 2005 gilt dies auch für Schweine, Ziegen und Schafe.
[Bearbeiten] Aussehen in der EU
In der Europäischen Union wurde durch die Verordnung Nr. 2629/97 die Beschriftung der Ohrmarke festgeschrieben. Zuerst enthält sie das zweistellige Kürzel des Mitgliedstaates, in dem der Betrieb ansässig ist, bei dem das betreffende Tier zuerst gekennzeichnet wurde. Danach folgt ein maximal zwölfstelliger numerischer Code, der das Tier eindeutig identifiziert. Weiterhin ist der Name, der Code oder das Symbol der zuständigen Behörde bzw. der zuständigen Zentralbehörde des Mitgliedstaats, die die Ohrmarke vergeben hat, angegeben. Außerdem darf ein zusätzlicher Strichcode aufgebracht sein.
Die Ohrmarken müssen aus biegsamen Kunststoff bestehen, fälschungssicher und nicht wiederverwendbar sein. Zudem gilt für die aufgebrachten Angaben, dass diese unauslöschbar und während der gesamten Lebenszeit des Tieres gut leserlich sein müssen.
[Bearbeiten] Anbringung von Ohrmarken
Die Anbringung von Ohrmarken wird in der Regel in den ersten Lebenstagen vorgenommen, um auch später eine genaue Identifizierung und Herkunft des Tieres nachweisen zu können.