Paraphierung
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Paraphierung bezeichnet die vorläufige Festlegung des Vertragstextes eines völkerrechtlichen Vertrages durch die Verhandlungsführer (z. B. Außenminister zweier Staaten, die gemeinsam eine schriftliche Vereinbarung treffen) durch Unterzeichnung mit den Initialen (= Paraphen). Wichtig ist, dass eine völkerrechtliche Vereinbarung erst gültig ist, wenn sie ratifiziert wurde. Das Paraphieren ist somit nur der erste Schritt zu einem gültigen völkerrechtlichen Vertrag.
Unter anderem in der Privatwirtschaft werden mehrseitige Dokumente und Verträge durch die Paraphierung (Unterzeichnung mit den Initialen = Paraphen) beider Vertragspartner auf jeder Seite (meist rechts unten) gegen Veränderung oder Austausch der Blätter geschützt.