Pari-passu-Klausel
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Die Pari-passu-Klausel (auch als Gleichrangklausel bezeichnet) ist eine Zusicherungsklausel bei Emissionen von Anleihen (Obligationen) und Großkrediten (im Folgenden als Forderung bezeichnet), für die keine besonderen Sicherheiten bestellt werden.
Die Pari-passu-Klausel bedeutet, dass die Forderung jeder anderen bestehenden und künftigen unbesicherten, nicht nachrangigen Forderung des Emittenten gleichgestellt ist. Dies gilt insbesondere für die Folgen bei Zahlungsverzug, d.h. bei Zahlungsverzug einer Forderung werden alle übrigen Verpflichtungen mit Pari-passu-Klausel ebenfalls fällig. Die Pari-passu-Klausel soll also gewährleisten, dass die Forderungen im gleichen Rang mit anderen gegenwärtigen oder zukünftigen unbesicherten Forderungen des Emittenten stehen. Bei der Pari-passu-Klausel handelt es sich um eine schuldrechtliche Verpflichtung des Emittenten, mit welcher dieser zusichert, während des Bestehens der Forderung keine anderen ungesicherten Verbindlichkeiten mit Vorrang vor der in Betracht kommenden Forderung einzugehen.
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