Personenkennzahl
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Die Personenkennzahl (PKZ) wurde in der DDR am 1. Januar 1970 eingeführt. Damit verbunden war die Errichtung der Zentralen Personendatenbank ab 1972 in Berlin-Biesdorf. Aufgabe der ab 1984 voll funktionsfähigen Datenbank war es, Personendaten des Zentralen Büros für Personenangelegenheiten zu sammeln und zu speichern. Ab 1970 Geborenen wurde die Personenkennzahl bei einem Eintrag in das Melderegister zugeteilt, älteren Personen per Postkarte zugeschickt. In vielen Verwaltungen wurde die PKZ als Schlüssel für persönliche Daten wie Krankendaten oder Stasi-Tätigkeit benutzt. So lautete etwa die PKZ Erich Mielkes 281207430153.
Die BRD plante die Einführung eines Personenkennzeichens (PKZ); zum Beispiel war geplant, mit dem Bundesmeldegesetz ab 1973 eine einheitliche PKZ für jeden Deutschen sowie alle im Ausländerzentralregister erfassten Ausländer bzw. im Ausland lebende wiedergutmachungsberechtigte Ausländer eingeführt werden um Verwaltungsvorgänge zu rationalisieren. (Vgl. Steinmüller: EDV und Recht, 1970, S. 78)
Das Vorhaben wurde verworfen, da der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages 1976 feststellte, dass „die Entwicklung, Einführung und Verwendung von Nummerierungssystemen, die eine einheitliche Nummerierung der Bevölkerung im Geltungsbereich dieses Gesetzes ermöglicht, unzulässig ist". Diese Feststellung stützte sich auf das Mikrozensusurteil des BVerfG von 1969, BverfGE 27,1 - Mikrozensus. 16. Juli 1969.
In Österreich und Schweden bestehen Personenkennzahlsysteme, die jenem der DDR sehr ähnlich sind. In beiden Ländern konnte durch die eindeutige Indentifizierung jeder Person ein erhebliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes erreicht werden. In beiden Ländern wird praktisch erwartet, dass jeder seine Personenkennzahl auswendig kennt, und sie ist auch bei verschiedenen privatwirtschaftlichen Transaktionen, etwa beim Kauf eines Mobiltelefons, Eröffnung eines Bankkontos usw. anzugeben.
[Bearbeiten] Aufbau
Die zwölfstellige Personenkennzahl der DDR ist wie folgt aufgebaut:
- TTMMJJGMMMNP
Erklärung:
- TT: Geburtstag
- MM: Geburtsmonat
- JJ: Geburtsjahr (zweistellig)
- G: Jahrhundert der Geburt und Geschlecht
- 2: männlich, vor 1900 geboren
- 3: weiblich, vor 1900 geboren
- 4: männlich nach 1900 geboren
- 5: weiblich, nach 1900 geboren
- MMM: Schlüsselnummer des eintragenden Melderegisters, bei vor 1970 geborenen wurde die Schlüsselnummer der Meldestelle des Wohnorts verwendet
- N: Fortlaufende Nummer während des Geburtstages
- P: Prüfziffer zur Kontrolle
Das ebenfalls zwölfstellige Personenkennzeichen der BRD war folgendermaßen geplant:
- TTMMJJGMMMMP
Erklärung:
- TT: Geburtstag
- MM: Geburtsmonat
- JJ: Geburtsjahr (zweistellig)
- G: Jahrhundert der Geburt und Geschlecht
- MMMM: Seriennr. zur Unterscheidung von Personen gleichen Geschlechts, die am gleichen Tag geboren wurden. Diese Nummern sollten nach einem bestimmten Schlüssel auf die Bundesländer verteilt werden.
- P: Prüfziffer zur Kontrolle
(Vgl. Steinmüller: EDV und Recht, 1970, S. 78)