Pfalz-Zweibrücken
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Grafschaft Zweibrücken wurde 1182 anlässlich einer Erbteilung der Grafen von Saarbrücken aus dem Gebiet um die Stadt Zweibrücken (erstmals urkundlich 1170 erwähnt) errichtet aus ehemals Metzer Besitzungen. Dieses ältere Grafengeschlecht der Walramiden aus dem Haus Saarbrücken starb 1394 aus; schon 1366 hatte der letzte Graf Zweibrücken an die Kurfürsten der Pfalz verpfändet, wodurch die Grafschaft an die Wittelsbacher fiel und seitdem, da die Wittelsbacher den Herzogstitel führten, auch Herzogtum Pfalz-Zweibrücken genannt wird.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
Herzogtum Pfalz-Zweibrücken wird das Wittelsbacher Territorium genannt, das 1444 durch Teilung der pfälzischen Linie Simmern-Zweibrücken entstand. Diese war 1410 aus der Erbteilung unter den Söhnen des Kurfürsten Ruprecht III. von der Pfalz hervorgegangen. Es wurde dem ersten Herzog und Pfalzgrafen Stephan neben den Gebieten im Hunsrück, am Donnersberg und in der Vorderpfalz zugesprochen. Die seiner Gattin gehörende Grafschaft Veldenz wurde ebenfalls hinzugezogen und so entstand das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, das bis zur französischen Revolution bestand.
1539 - 1684 bestand eine Nebenlinie Pfalz-Veldenz, die ihre Residenz in Lützelstein (heute La Petite-Pierre im Elsass hatte. Mit dem Aussterben der Linie fiel Veldenz wieder an Zweibrücken zurück.
Da die Zweibrücker Linie der Wittelsbacher seit dem 16. Jahrhundert enge verwandtschaftliche Beziehungen zum schwedischen Königshaus (Haus Wasa) hatte, bestand 1681 - 1718 eine Personalunion mit dem schwedischen Thron.
Residierte Herzog Stephan noch zuerst in Meisenheim, avancierte Zweibrücken nach der Zerstörung der Residenzstadt 1477 zur Hauptstadt des Herzogtums und blieb es bis 1793. Sitz der Herzöge war das Schloss Zweibrücken, erst Karl II. August ließ auf dem Karlsberg bei Homburg (Saar) eine neue Schlossanlage errichten. Ihre Grablege befindet z.T. in der Schlosskirche in Meisenheim, z.T. in der (im 2. Weltkrieg stark zerstörten) Alexanderkirche in Zweibrücken.
Im Gebiet des Herzogtums bestand keine Instanz, die die herzogliche Gewalt eingeschränkt hätte. Bis zu ihrer Aufhebung am 21. April 1571 durch Johann I. galt auch für die städtische Bevölkerung Leibeigenschaft, in der Stadt Zweibrücken durch Verfügungen aus den Jahren 1352 und 1483 etwas gelockert. Für die männliche Jugend bestand sechsjährige Dienstpflicht in der Landmiliz.
Verwaltungsmäßig war das Herzogtum zuletzt in die acht Oberämter Zweibrücken, Homburg, Lichtenberg, Meisenheim, Trarbach, Kastellaun, Bergzabern und Guttenberg sowie 5 direkt der herzoglichen Verwaltung unterstellte Ämter eingeteilt.
Oberste Landesbehörde war das Kabinettskollegium, an dessen Sitzungen auch der Herzog selbst teilnahm. Die herzogliche Rentkammer war für Finanzen, Berg- und Forstwesen zuständig. Eine Trennung von Justiz und Verwaltung bestand nicht, die Gerichtsbarkeit wurde in der Regel durch die Amtmänner und Bürgermeister ausgeübt. Höchste Gerichtsinstanz war das Appellationsgericht in Zweibrücken, das im Grunde im heutigen Oberlandesgericht noch fortbesteht. Seit 1774 war es letzte Instanz, eine Anrufung des Reichskammergerichtes war nicht mehr möglich. Wesentliche juristische Grundlagen waren die Hofgerichtsordnung von 1605 und die Untergerichtsordnung von 1657, später die Strafordnung von 1724 sowie Ehe- und Vormundschaftsverordnungen. Soweit kein Landesrecht vorlag, galt die Reichskammergerichtsordnung. In den elsässischen Landesteilen, in denen Frankreich die Oberhoheit beanspruchte, war der Conseil souverain d’ Alsace in Colmar höchste Rechtsinstanz.
Die Grafschaft wurde 1801 aufgelöst und kam zunächst zu Frankreich. Nach dem Wiener Kongress kam sie wieder in Besitz der Wittelsbacher, die sie mit ihren übrigen pfälzischen Besitzungen zur neugeschaffenen Provinz der bayerischen Rheinpfalz vereinigten.
[Bearbeiten] Grafen und Herzöge von Zweibrücken
[Bearbeiten] Walramiden (1182-1394)
aus dem Haus der Grafen von Saarbrücken
- 1182 - 1237 Heinrich I.
- 1237 - 1282 Heinrich II.
- 1282 - 1309 Walram I.
- 1309 - 1311 Simon
- 1311 - 1366 Walram II.
- 1366 - 1394 Eberhard
[Bearbeiten] Wittelsbacher (1394-1797)
[Bearbeiten] Ältere Kurlinie
- 1394 - 1398 Ruprecht II.
- 1398 - 1410 Ruprecht III.
- 1410 - 1459 Stefan
[Bearbeiten] Linie Simmern-Zweibrücken (Pfalz-Zweibrücken)
- 1459 - 1489 Ludwig I. der Schwarze
- 1489 - 1490 Kaspar
- 1490 - 1514 Alexander der Hinkende
- 1514 - 1532 Ludwig II. der Jüngere
- 1532 - 1569 Wolfgang
- 1569 - 1604 Johann I. der Hinkende
- 1604 - 1635 Johann II. der Jüngere
- 1635 - 1661 Friedrich, stirbt ohne männliche Nachkommen, es erbt sein Vetter
- 1661 - 1681 Friedrich Ludwig, stirbt ohne erbberechtigte Nachkommen, Zweibrücken fällt an die Linie
[Bearbeiten] Linie Pfalz-Kleeburg
- 1681 - 1697 Karl I. (als Karl XI. König von Schweden)
- 1697 - 1718 Karl II. (als Karl XII. König von Schweden), stirbt kinderlos, Zweibrücken fällt an die Linie
[Bearbeiten] Linie Pfalz-Birkenfeld
- 1718 - 1731 Gustav Samuel Leopold
- 1731 - 1734 Interregnum
[Bearbeiten] Linie Birkenfeld-Bischweiler
- 1734 - 1735 Christian III.
- 1735 - 1775 Christian IV.
- 1775 - 1795 Karl II. August
- 1795 - 1797 Maximilian Joseph (später als Maximilan I. König von Bayern)
[Bearbeiten] Literatur
- Bachmann, Pfalz Zweibrücker Staatsrecht, Tübingen, 1784
- Willy Lang, Ein deutscher Kleinstaat am Ausgang des heiligen römischen Reiches, S. 219 - 235 in Zweibrücken - 600 Jahre Stadt, herausgegeben vom Historischen Verein der Pfalz, 1952