Prozesspolitik
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Prozesspolitik bezeichnet eine bestimmte Form der Wirtschaftspolitik. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass der Staat entweder selbst am Markt auftritt, oder endogene Variablen direkt verändert. Die wichtigsten Formen der Prozesspolitik sind die Finanzpolitik (siehe auch antizyklische Finanzpolitik) und die Geldpolitik.
Ihr kommt die Aufgabe zu, innerhalb der gewählten Wirtschaftsordnung die Abläufe sowie die Ergebnisse der arbeitsteiligen Wirtschaftsprozesse zu beeinflussen. Hierunter fallen folglich sämtliche wirtschaftspolitischen Maßnahmen, welche innerhalb des durch die Ordnungspolitik gesetzten Rahmens durchgeführt werden. Zur Prozesspolitik zählen ferner die Strukturpolitik, die Verteilungspolitik und die Stabilisierungspolitik.
Es handelt sich bei der Prozesspolitik um eine quantitative Politik, die bei gegebenen Rahmenbedingungen in den Ablauf eingreift. Damit unterscheidet sie sich von der Ordnungspolitik.
Zu den Instrumenten der Prozesspolitik zählen:
[Bearbeiten] Weblinks
- Die Begriffe Prozesspolitik Strukturpolitik und Ordnungspolitik von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Siegen (PDF-Dokument)
- Ordnungspolitik versus Prozesspolitik (PDF-Dokument)
- Wirtschaftspolitik als Ordnungspolitik Aufsatz von der Konrad Adenauer Stiftung