Rechnungslegung
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Rechnungslegung bezeichnet die Dokumentation der betrieblichen Vorgänge für externe Zwecke, besonders für Handelsbilanz und Steuerbilanz, aber auch für die interne Kostenrechnung.
Die Daten, welche für die Rechnungslegung benötigt werden, stellt das Rechnungswesen zur Verfügung.
Inhalt und Umfang der Rechnungslegung sind rechtlich geregelt und sind von der jeweiligen Rechtsform des Unternehmens abhängig. Eines der Ziele der Rechnungslegung ist es, Informationen für die Kapitalanlageentscheidung zu liefern (Informationsfunktion). Diese Informationsfunktion steht z.B. bei der Finanzberichterstattung (Financial Reporting) nach den International Financial Reporting Standards im Vordergrund. Die handelsrechtliche Rechnungslegung hat zudem auch noch eine Ausschüttungsbemessungsfunktion, nach der zum Schutz der Gläubiger eines Unternehmens diejenigen Beträge identifiziert werden, die ohne Gefährdung der Ansprüche der Gläubiger an die Eigentümer ausgeschüttet werden können.
Die rechtlichen Grundlagen sind in Deutschland im Handelsgesetzbuch, in Österreich im Unternehmensgesetzbuch und in der Schweiz im Obligationenrecht zu finden. Neben diesen Vorschriften bestehen spezifische Rechnungslegungsvorschriften für einzelne Rechtsformen, z. B. Aktiengesellschaften, und bestimmte Branchen, wie Kreditinstitute und Versicherer.