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International Financial Reporting Standards

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften. Sie umfassen die Standards des International Accounting Standards Board (IASB), die International Accounting Standards (IAS) des International Accounting Standards Committee sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. des ehemaligen Standing Interpretations Committee (SIC).

Funktionsschema zur IASC-Foundation
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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Aufbau der IFRS

[Bearbeiten] Die Standards

Die IFRS sind eine Sammlung von Regeln für die Rechnungslegung erwerbswirtschaftlicher Unternehmen. Mit IFRS werden in der deutschen Fassung sowohl die einzelnen, seit 2003 neu erstellten Standards (z. B. IFRS 3 - Unternehmenszusammenschlüsse) als auch die Gesamtheit aller Standards (IFRS und IAS) und Interpretationen (von SIC und von IFRIC) bezeichnet. Für diese Gesamtheit aller anzuwendenden Vorschriften wird in der verbindlichen englischen Fassung die Bezeichnung IFRSs zur Unterscheidung vom einzelnen Standard (IAS) verwendet.

[Bearbeiten] Die Interpretationen

Die Interpretationen leisten unter Berücksichtigung des Frameworks Hilfestellung in Fragen der Anwendung der IFRS-Standards, die nicht ausdrücklich in den Standards selbst angesprochen sind.

[Bearbeiten] Das Framework

Das Framework ist der Rahmen, in dem sich die IFRS und die Interpretationen bewegen sollen - kein eigentlicher Standard. Das Framework hat nur den Charakter eines Rahmens für die Entwicklung künftiger Rechnungslegungsgrundsätze. Es ist insoweit ein Arbeitsprogramm, das an die Entwickler von Rechnungslegungsfragen adressiert ist, insbesondere nationale Gesetzgeber und Standardsetter.

Es kann daher nur immer wieder betont werden, dass das Framework selbst – bis auf Ausnahmefälle (IAS 8.11 (b)) – keine Bedeutung für die Entscheidung von einzelnen Bilanzierungsfragen hat. Das Framework geht ausdrücklich davon aus, dass alle Anforderungen, die im Framework formuliert sind, dann eingehalten sind, wenn die Einzelregelungen der einzelnen IFRS eingehalten sind. Nach dem Framework gibt es daher per Definition keinen Widerspruch zwischen Framework und IFRS.

Das Framework nähert sich Begriffen wie den einzelnen Abschlussposten und gibt grundsätzliche Hinweise für den Ansatz und die Bewertung dieser Posten, allerdings ohne verbindliche Voraussetzungen vorzugeben.

[Bearbeiten] Sprache

Die IFRS werden in englischer Sprache verfasst und sind in dieser Fassung verbindlich. Zur Erleichterung der Anwendung werden sie aber von der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF, eine Stiftung, die das IASB treuhänderisch organisiert), dem Eigentümer der Rechte an den IFRS, in verschiedene Sprachen übersetzt, u.a. deutsch.

Die Überarbeitung der deutschen Fassung der IFRS wird zur Vermeidung von Auslegungsstreitigkeiten und diesbezüglicher prozessualer Folgen verstärkt gefordert. So kritisiert Niehus in einem Aufsatz vom 18. November 2005 (Niehus, Rudolf J., in: Der Betrieb 2005, S. 2477), dass die von der IASCF veranlasste Übersetzung sprachlich mangelhaft, die Terminologie nicht konsistent und der Fremdartigkeit im Deutschen unbekannter englischer Rechtsbegriffe nicht Rechnung getragen worden sei. Moniert werden Übersetzungsfehler, Unvollständigkeiten und terminologische Fehler. Zudem seien im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) und in der Sammlung des IASCF unterschiedliche Textfassungen veröffentlicht. Von der IASCF herausgegebene deutschsprachige Materialien zu den IFRS seien nicht amtlich, da keine offiziell transformierte Version im Amtsblatt existiere und sie jederzeit durch die IASCF abänderbar seien. Auch dem Framework des IASB, die den Kommentaren der EU zu Einzelregelungen der IAS-VO beigefügt seien, käme keine Gesetzeskraft zu.

[Bearbeiten] Ziele der IFRS

Abschlüsse, die nach den IFRS aufgestellt werden, sollen primär Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens liefern. Das mag auf den ersten Blick erstaunlich selbstverständlich klingen. Die herkömmliche deutsche Rechnungslegung nach dem 3. Buch des HGB bezweckt allerdings für Einzelabschlüsse vornehmlich den Gläubigerschutz und erst zweitrangig die Informationen zu Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Oberste Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung sind der Grundsatz der Periodenabgrenzung und das Fortführungsprinzip. Verständlichkeit, Entscheidungsrelevanz, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit sind die qualitativen Anforderungen, denen der Abschluss genügen muss.

Die IFRS sollen

  • die Vergleichbarkeit der Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen weltweit erleichtern und damit
  • den Aufbau eines integrierten Kapitalmarkts gewährleisten, der wirksam, reibungslos und effizient funktioniert,
  • den Schutz der Anleger verbessern,
  • das Vertrauen in die Finanzmärkte und den freien Kapitalverkehr im Binnenmarkt stärken,
  • für grenzüberschreitende Geschäfte oder für die Zulassung an allen Börsen der Welt nutzbar machen.

Nach einem Bericht der Computer-Zeitung vom 29. August 2005 unterstützen die zu den HGB-Abschlüssen parallel erstellten IFRS-Abschlüsse die Kreditverhandlungen mit den Banken aufgrund der erhöhten Transparenz bezüglich einiger Kennzahlen wie Liquidität, Eigenkapitalquote und Lagerumschlag.

[Bearbeiten] Entstehung

Dachorganisation ist die International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF); sie wurde im März 2001 in Delaware, USA, errichtet und hat zwei Organe: das IASB und das Board of Trustees, sowie zwei Gremien: das IFRIC und das SAC.

[Bearbeiten] IFRIC

Das IFRIC hat die Aufgabe, die Anwendung der IFRS (mit Zustimmung des IASB) zu interpretieren.

[Bearbeiten] SAC

Das SAC (Standard Advisory Council) steht dem ISAB und dem Board of Trustees als ein weiteres beratendes Gremium zur Verfügung. Es besteht aus mindestens 30 Mitgliedern.

[Bearbeiten] Aktuelle Standards und Interpretationen

IAS-Nr. Thema
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
IFRS 4 Versicherungsverträge
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
IFRS 8 Operative Segmente
IAS 1 Darstellung des Abschlusses
IAS 2 Vorräte
IAS 7 Kapitalflussrechnungen
IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler
IAS 10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
IAS 11 Fertigungsaufträge
IAS 12 Ertragsteuern
IAS 14 Segmentberichterstattung
IAS 15 Informationen über die Auswirkungen von Preisänderungen
IAS 16 Sachanlagen
IAS 17 Leasingverhältnisse
IAS 18 Erträge
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse
IAS 23 Fremdkapitalkosten
IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen
IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen
IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern
IAS 30 Angaben im Abschluss von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen
IAS 31 Anteile an Joint Ventures
IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung
IAS 33 Ergebnis je Aktie
IAS 34 Zwischenberichterstattung
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
IAS 41 Landwirtschaft

Interpretationen

SIC-Nr.     Thema
SIC-7 Einführung des Euro
SIC-10 Beihilfen der öffentlichen Hand – kein spezieller Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten
SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften
SIC-13 Gemeinschaftlich geführte Einheiten – nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen
SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse – Anreizvereinbarungen
SIC-21 Ertragssteuern – Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögensgegenständen
SIC-25 Ertragssteuern – Änderungen im Steuerstatus eines Unternehmens oder seiner Anteilseigner
SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen
SIC-29 Angabe – Vereinbarungen von Dienstleistungslizenzen
SIC-31 Erträge – Tausch von Werbeleistungen
SIC-32 Immaterielle Vermögenswerte – Websitekosten
IFRIC 1 Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen
IFRIC 2 Mitgliedschaftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente
IFRIC 3 Emissionsrechte (zwischenzeitlich wieder zurückgezogen)
IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist
IFRIC 5 Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung und Umweltsanierung
IFRIC 6 Verbindlichkeiten, die sich aus einer Teilnahme an einem spezifischen Markt ergeben – Elektro- und Elektronik-Altgeräte
IFRIC 7 Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern
IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2
IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate
IFRIC 10 Interim Financial Reporting and Impairment (noch nicht von der EU übernommen)

[Bearbeiten] Für wen sind die IFRS verbindlich?

[Bearbeiten] Mitgliedstaaten der EU

Rechtsverbindlichkeit erlangen die IFRS erst durch ihre Anerkennung ("endorsement") durch die Europäische Kommission. Die EU-Kommission hat mit Verordnung vom 29. September 2003 alle internationalen Rechnungslegungsstandards, die am 14. September 2002 vorlagen, mit Ausnahme von IAS 32 und IAS 39, sowie die entsprechenden Interpretationen übernommen. Diese EU-Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat; damit wurden die Standards automatisch zu nationalem Recht. Die Anerkennung neuer oder überarbeiteter IFRS für die EU erfolgt durch ein besonderes EU-Rechtsetzungsverfahren, der Komitologie. Hierbei legt die Kommission ihren Vorschlag für die Anerkennung (oder Ablehnung) eines IFRS einem Regelungsausschuss (Accounting Regulatory Committee – ARC) vor. Dieser besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter Vorsitz der Kommission. Stimmt der Ausschuss dem Anerkennungsvorschlag der Kommission zu, trifft die Kommission die Vorkehrungen für die Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes in der EU mittels EU-Verordnung.

  • Nach der Verordnung (EG) Nr.1606/2002 vom 19. Juli 2002 (ABl EG L 243/1 v. 11. September 2002) haben Gesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen und deren Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt in einem der Mitgliedstaaten zugelassen sind (kapitalmarktorientierte Unternehmen), ihre konsolidierten Abschlüsse für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, nach IFRS aufzustellen.
  • Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) die Verpflichtung zur Anwendung der IFRS auch auf die Unternehmen ausgedehnt, deren Wertpapiere zwar noch nicht gehandelt werden, die sich aber im Zulassungsprozess befinden.
  • Unternehmen, die aufgrund einer Börsennotierung außerhalb der EU verpflichtet sind, ihren Konzernabschluss nach anderen international anerkannten Rechnungslegungsstandards aufzustellen (derzeit nur US-GAAP) und Unternehmen, von denen nur Schuldverschreibungen, aber keine Aktien gehandelt werden, wird eine Übergangsfrist zur Umstellung auf die IFRS bis 2007 eingeräumt.

Die EU veröffentlicht die anerkannten IFRS im Amtsblatt der Europäischen Union in allen Amtssprachen der Europäischen Union. Nach der EU-Verordnung sind die IFRS aber nicht, wie in IFRS selbst vorgeschrieben, in der englischen Originalfassung verbindlich, sondern in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaates. Damit ist für deutsche Unternehmen im Rahmen der EU-Verordnung die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte deutsche Fassung der IFRS verbindlich. Die EU nimmt die Übersetzung der IFRS in die Amtssprachen teilweise selbst vor. Es werden immer wieder Klagen über die mangelnde Qualität dieser EU-Übersetzung geäußert.

[Bearbeiten] Nicht-Mitgliedstaaten der EU

In der Schweiz hat am 11. November 2002 die Zulassungsstelle der Schweizer Börse (SWX) entschieden, dass alle inländischen börsennotierten Nichtbanken des Hauptsegmentes ab 2005 die IFRS oder US-GAAP einzuhalten haben.

Für in Nebenindizes notierte Unternehmen ist wahlweise die Bilanzierung nach Swiss GAAP FER, IFRS oder US-GAAP vorgeschrieben. Die Swiss GAAP FER lehnen sich bei weniger strengen Vorschriften eng an die IFRS an.

[Bearbeiten] Freiwillige Anwendung von IFRS/IAS in Deutschland

Alle anderen Unternehmen können ihren Konzernabschluss freiwillig nach IFRS aufstellen. Außerdem ist es diesen Unternehmen gestattet, anstelle ihres HGB-Einzelabschlusses einen zusätzlich freiwillig erstellten IFRS-Einzelabschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die meisten Mittelständler in Deutschland bereiten sich einer Umfrage zufolge auf die neuen internationalen Bilanzierungsregeln vor. Fast 60 Prozent der Unternehmen haben sich bereits mit IFRS befasst, ergab eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers. 80 Prozent der 600 befragten Firmen wollen allerdings ihre Rechnungslegung nicht umstellen.

[Bearbeiten] Unterschiede zu nationalem Recht

[Bearbeiten] Deutschland - Unterschiede zum HGB

Der wesentliche Unterschied zu den Rechnungslegungsvorschriften des HGB besteht darin, dass nicht mehr Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung, sondern Informationen für Stakeholder im Vordergrund stehen. Insbesondere den Investoren am Kapitalmarkt sollen die Informationen zur Verfügung gestellt werden, die sie für ihre Anlageentscheidungen benötigen. Dieser Bilanzzweck ist Hintergrund des angloamerikanischen Grundsatzes "true and fair view/fair presentation", der über Art. 2 der 4. Gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie 78/660 in § 264 II HGB seinen Niederschlag gefunden hat. Danach hat der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" des Unternehmens zu vermitteln. Nach herrschender Ansicht tritt dieser Grundsatz allerdings hinter den Einzelvorschriften der §§ 265 ff. HGB und hinter den GoB zurück, so dass es sich entgegen der angloamerikanischen Konzeption des "true and fair view" nicht um ein "overriding principle" handelt. Andernfalls würde man in fast allen Fällen zu einer Erhöhung des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses gelangen. Einzelabschlüsse nach IFRS sind - im Gegensatz zu Konzernabschlüssen - nicht befreiend, es muss also in Deutschland eine zusätzliche Handelsbilanz aufgestellt werden, die z.B. bei Aktiengesellschaften die Gewinnausschüttung begrenzt und als Grundlage für die Steuerbilanz und damit die Besteuerung dient. In anderen europäischen Ländern (z.B. den Niederlanden) wird dieser doppelte Aufwand durch Anwendung unterschiedlicher Besteuerungsregeln auf den IFRS-Abschluss und Reduktion der Ansatzwahlrechte vermieden und hierdurch ein relativer strategischer Standortvorteil erzielt.

Als technischer Unterschied in der Kodifizierung der Vorschriften ist das HGB als Code Law ausgestaltet, was eine weitgehende Abstraktion als Ziel und zumeist eine Interpretation bezogen auf den Einzelfall zur Notwendigkeit hat. Die IFRS sind hingegen als Case Law geschrieben, um möglichst viele und alle erdenklichen Einzelfälle zu erfassen. Dieser Unterschied wird bereits in Umfang und Fülle der Vorschriften deutlich: Während die relevanten Vorschriften des Dritten Buchs des HGB je nach Drucklegung nur 50 Seiten umfassen, sind die IFRS i. d. R. bis zu 1.000 Seiten stark. Allerdings gibt es beim IASB deutliche Bemühungen, die IFRS ausschließlich prinzipienorientiert und nicht sachverhaltsspezifisch auszugestalten. Doch birgt dies gewisse Risiken hinsichtlich der weltweiten Einheitlichkeit der Auslegung. International gibt es außer dem IFRIC kein Gremium, das ähnlich dem deutschen Institut der Wirtschaftsprüfer für eine einheitliche Auslegung prinzipienorientierter Regeln sorgen könnte.

[Bearbeiten] Schweiz - Unterschiede zur Bilanzierung nach OR und Swiss GAAP FER

In der Bilanzierung nach OR ist eine weitgehende Freiheit für das Unternehmen enthalten. Während die Rechnungslegung nach OR mehr auf den Gläubigerschutz fokussiert (ausgeprägtes Vorsichtsprinzip mit erlaubter Bildung stiller Reserven), geht IFRS mehr auf die Aktionäre ein (true and fair view, die Jahresrechnung soll also ein möglichst wahrheitsgetreues Bild liefern). Form und Umfang sind in OR nur rudimentär geregelt. Damit verbunden ist eine hohe Intransparenz und eine weit reichende Freiheit beim Anfall von ausgewiesenem Gewinn durch Schaffung und Auflösung von Stillen Reserven.

[Bearbeiten] Aktuelle Entwicklung

Der Rechtsausschuss des Bundestags prüft, ob das Parlament die Entwicklung der IFRS stärker beeinflussen kann. "In der deutschen Wirtschaft besteht der Wunsch nach einheitlichen Standards, die kostenträchtige Doppelbilanzierungen überflüssig machen", sagte Olaf Scholz (SPD) der Börsen-Zeitung vom 17. Mai 2005 zufolge [1]. Der Prozess laufe aber nicht rund. Deshalb stehe das Thema nun auf der Tagesordnung der Politiker.

Nach einer Umfrage von PriceWaterhouseCoopers und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag aus dem Jahr 2005 lehnten 79 Prozent der befragten deutschen Unternehmen einen Wechsel zur Rechnungslegung nach IFRS ab.[2]

Am 26.2.2007 hat der IASB den Entwurf eines IFRS-Standards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU, engl. SME) vorgelegt. Dieser sieht weniger Wahlrechte, vereinfachte Ansatz- und Bewertungsvorschriften und geringere Angabepflichten im Anhang für die KMUs vor. Mit der endgültigen Fassung wird Mitte 2008 gerechnet. Damit der deutsche Mittelstand befreiend nach IFRS Rechnung legen könnte, müssten die IFRS for SME in das deutsche Recht übernommen werden. Experten rechnen damit, dass dies ab 2010 der Fall sei, die Bilanzrevolution wäre dann komplett. [3]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • International Accounting Standards Board (Hrsg.) (2007): International Financial Reporting Standards (IFRSs®) 2007 (including International Accounting Standards (IASs™) and Interpretations as at 1st January 2007), LexisNexis, ISBN 978-3-89699-338-0.
  • International Accounting Standards Board (Hrsg.) (2005): International Financial Reporting Standards (IFRSs™) 2005 einschließlich International Accounting Standards (IASs™) und Interpretationen zum 1. Januar 2005, Schäffer-Poeschel, ISBN 3-7910-2482-5.
  • Werner Bohl, Joachim Riese, Jörg Schlüter (Hrsg.) (2006): Beck'sches IFRS-Handbuch: Kommentierung der IFRS, C.H.Beck, ISBN 3406539394.
  • Paul J. Heuser, Carsten Theile (2007): IFRS-Handbuch. Einzel- und Konzernabschluss, 3. Aufl., Schmidt, ISBN 3504350123.
  • Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (2006): IFRS-Kommentar, 4. Aufl., Haufe, ISBN 3-448-06981-7.
  • Stefan Kudert, Peter Sorg (2004): IFRS - leicht gemacht, Kleist, ISBN 3-87440-204-5.
  • Alexander Leoff, Lars Rengel-Frank, Tomas Mielert (2005): IFRS/IAS: Internationale Rechnungslegung, W3L, ISBN 3937137408.
  • Matthias Müller (2005): IFRS. Grundlagen für Aufsichtsrat und Unternehmenspraxis, Bund, ISBN 3-7663-3588-X.
  • Arno Prangenberg, Matthias Müller (2006): Konzernabschluss International, 2. Aufl. Schäffer-Poeschel, ISBN 3-7910-2417-5.
  • KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (Hrsg.) (2004): IFRS aktuell Neuregelungen 2004: IFRS 1 bis 5 Improvements Project Amendments IAS 32 und 39, Schäffer-Poeschel, ISBN 3-7910-2346-2.
  • KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (Hrsg.) (2004): IFRS visuell Die IFRS in strukturierten Übersichten, Schäffer-Poeschel, ISBN 3-7910-2347-0.
  • Klaus Ruhnke (2005): Rechnungslegung nach HGB und IFRS, Schäffer-Poeschel, ISBN 3-7910-2359-4.
  • Grischek, M.: Rechtswörterbuch - Lexikon für IFRS, Rechnungslegung, Steuerrecht, Prüfung und Beratung., Köln: DKMG Verlag, 2005. ISBN 3000173889
  • Barbara E. Weißenberger (2007): IFRS für Controller. Alles, was Controller über IFRS wissen müssen, 1. Aufl., Haufe, ISBN 3-448-06818-4.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Fußnoten

  1. http://www.lexonline.info/lexonline2/live/professional/index_0.php?lid=90&productActiveArtnr=12569&xid=67240&link=ar
  2. Thomas Schildbach, Das Eigenkapital deutscher Unternehmen im Jahresabschluss nach IFRS - Analyse eines Problems in Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis, 4/2006, S. 325
  3. Accounting , 2/2007, S. 1 ff
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