Rechtliche Stellung der deutschen Sprache in Südtirol
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Die deutsche Sprache ist in der Region Trentino-Südtirol der italienischen Sprache, die die amtliche Staatssprache ist, gleichgestellt.
In den Akten mit Gesetzeskraft (in den Gesetzen) und immer dann, wenn das regionale Statut eine zweisprachige Fassung vorsieht, ist der italienische Wortlaut maßgebend.
Die deutschsprachigen Bürger der Provinz Bozen haben das Recht, im Verkehr mit den Gerichtsämtern und mit den Organen und Ämtern der öffentlichen Verwaltung, die ihren Sitz in der Provinz haben oder regionale Zuständigkeit besitzen, sowie mit den Konzessionsunternehmen, die in der Provinz öffentliche Dienste versehen, ihre Sprache zu gebrauchen.
In den Sitzungen der Kollegialorgane der Region, der Provinz Bozen und der örtlichen Körperschaften dieser Provinz kann die italienische oder die deutsche Sprache benutzt werden.
Die Ämter, die Organe und Konzessionsunternehmen verwenden im schriftlichen und im mündlichen Verkehr die Sprache dessen, der sich an sie wendet, und antworten in der Sprache, in der der Vorgang von einem anderen Organ oder Amt eingeleitet worden ist; wird der Schriftverkehr von Amts wegen eröffnet, so wird er in der mutmaßlichen Sprache des Bürgers geführt, an den er gerichtet ist.
In den anderen Fällen wird der getrennte Gebrauch der italienischen oder der deutschen Sprache anerkannt.
In der Provinz Bozen wird der Unterricht in den Kindergärten, Grund- und Sekundarschulen in der Muttersprache der Schüler, das heißt in italienischer oder deutscher Sprache, von Lehrkräften erteilt, für welche die betreffende Sprache ebenfalls Muttersprache ist.
Die Anwärter für den öffentlichen Dienst in den zweisprachigen Gebieten müssen Kenntnisse in beiden Sprachen nachweisen, das gilt auch bei Versetzungen aus rein italienischen Sprachgebieten (Theorie). Polizeibeamte und Zugpersonal sprechen meist nicht deutsch.
Unberührt bleibt der alleinige Gebrauch der italienischen Sprache innerhalb der Einrichtungen des Militärs.
In der Provinz Bozen müssen die öffentlichen Verwaltungen gegenüber den deutschsprachigen Bürgern auch die deutschen Ortsnamen verwenden, wenn ein Landesgesetz ihr Vorhandensein festgestellt und die Bezeichnung genehmigt hat.
Sehr wichtig für die deutsche Sprachgruppe in Südtirol ist der ethnische Proporz. Dieser regelt die Ämtervergabe der öffentlichen Stellen, laut der Sprachgruppenverteilung in Südtirol. So werden 70% der öffentlichen Ämter an deutschsprachige Südtiroler, 26% an Italiener und 4% an Ladiner vergeben. Dieser Entschluss wurde eingeführt, nachdem unter dem Faschismus ausschließlich und in der Nachkriegszeit bevorzugt Personen italienischer Muttersprache eingestellt worden waren.
[Bearbeiten] Quelle
Sonderstatut der Autonomen Region Trentino-Südtirol: Art. 19, 99-101