Rechtsförmlichkeit
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Die Rechtsförmlichkeit (auch Legistik) stellt eine allgemein kodifizierte (z. B. im „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“) oder allgemein vorherrschende Vereinbarung zur formalen Gestaltung und Verwaltung (Rechtsinformatik) von Rechtsvorschriften dar.
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[Bearbeiten] Deutschland
Im genannten Handbuch finden sich Regelungen zur Zitierweise, zum Gebrauch von Abkürzungen, Handhabung von Verweisen, Schreibung von Zahlen, Brüchen, Geldbeträgen, Typografisches, aber auch gesetzgeberisch sensiblere Materie wie geeigneter Sprach- und Wortgebrauch, im Kontext Stammgesetze, Änderungsgesetze, Rechtsverordnungen, Europarecht verschiedenster Art und völkerrechtlicher Vereinbarungen.
„Die Prüfung durch das Bundesministerium der Justiz ist eine rechtliche Prüfung. Sie bezieht sich auf die Regelungsinhalte und die Regelungsform.“
– Handbuch der Rechtsförmlichkeit, A 1. 6 [1]
[Bearbeiten] Bemerkungen
- ↑ Online-Ressource abgerufen am 5. Dezember 2006
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Handbuch der Rechtsförmlichkeit, 2. Aufl. 1999, Bundesanzeiger Verlag. ISBN 3-88784-895-0
[Bearbeiten] Weblinks
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