Reichsreform
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Der Begriff Reichsreform bezeichnet zwei verschiedene verfassungsrechtliche und territoriale Reformvorhaben im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und im Deutschen Reich:
- Die Reichsreform im Heiligen Römischen Reich war der im 14. und 15. Jahrhundert unternommene und weitgehend gescheiterte Versuch, ein Reichsregiment unter Mitwirkung der Reichsstände zu schaffen.
- Mit der Reichsreform des Deutschen Reiches wurde in den Jahren 1919/20 das Verhältnis zwischen Reich und Ländern neu geregelt, das Land Thüringen geschaffen und weitere, kleinere territoriale Veränderungen ermöglicht.