Rente
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Lx 11:50, 11. Mär. 2007 (CET)
Rente bezeichnet
- im Versicherungswesen eine Leistung aus einer Rentenversicherung oder einer Invaliditätsversicherung.
- die Leistungen aus einer gesetzlichen Rentenversicherung oder den Zustand der Leistungsbezugs des Empfängers.
- In der Mikroökonomie unterscheidet man zwischen Konsumentenrente und Produzentenrente
- in der Volkswirtschaftslehre die Teile von Erträgen, Einkommen und Zahlungen, die deren Opportunitätskosten übersteigen, siehe Rentenökonomie.
- in der Finanzmathematik und in der Rechtswissenschaft eine regelmäßige Zahlung, siehe Rentenrechnung
- in der Kapitalanlage einen Ertrag aus einem verzinslichen Wertpapier
[Bearbeiten] Siehe auch
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