Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege
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Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege (RAB) mit Hauptsitz in Bonn ist eine Dienststelle des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Es hat Bodendenkmalschutz und -pflege zur Aufgabe, also „wissenschaftliche Ausgrabungen, Bergung und Restaurierung von Bodendenkmälern, Überwachung dieser Maßnahmen sowie Erfassung der beweglichen Bodendenkmäler“[1]. Zuständigkeitsbereich ist das Rheinland mit Ausnahme der Stadt Köln. Das RAB ist als Fachamt nicht in die Ämterhierarchie der Denkmalschutz-Behörden eingebunden, sondern unterstützt diese als unabhängige Einrichtung. Durch das Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen von 1. Juli 1980 ist das RAB in der archäologischen Denkmalpflege „Träger öffentlicher Belange“, das heißt, vor der Durchführung öffentlicher Planungen muss eine Anhörung erfolgen. Das umfangreiche Ortsarchiv des RAB gibt einen Überblick über 150 Jahre archäologische Forschung im Rheinland.
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[Bearbeiten] Außenstellen
Neben dem Hauptsitz in Bonn hat das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege vier Außenstellen, die insgesamt rund 150 Mitarbeiter haben und von vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern unterstützt werden.
[Bearbeiten] Nideggen
Die Außenstelle Nideggen ist für Aachen, Düren, Rhein-Erft-Kreis, Euskirchen und Heinsberg verantwortlich, insgesamt 54 Städte und Gemeinden.
[Bearbeiten] Overath
Die Außenstelle Overath liegt auf Gut Eichthal im Rheinisch-Bergischen Kreis.
Das Arbeitsgebiet umfasst mit den Kreisen Rhein-Kreis Neuss, Mettmann, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis und Rhein-Sieg-Kreis sowie den kreisfreien Städten Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Remscheid, Solingen und Wuppertal etwa 4300 km² beidseits des Rheins.
[Bearbeiten] Titz
Die Außenstelle Titz ist in einem restaurierten Gutshof untergebracht.
Arbeitsbereich sind die Braunkohletagebaue im Rheinland. Dazu zählen Garzweiler, Hambach und Inden.
[Bearbeiten] Xanten
Die Außenstelle Xanten ist für ein Gebiet von insgesamt 3812,5 km² verantwortlich, bestehend aus den Kreisen Kleve, Wesel und Viersen und den kreisfreien Städten Mönchengladbach, Krefeld, Duisburg, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr und Essen.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Aufgaben und Zuständigkeiten auf der offiziellen Webpäsenz, abgerufen 2. Dezember 2006