Rittergut
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Ein Rittergut (lat. praedium nobilium sive equestrium) war ursprünglich ein Landgut, dessen Eigentümer Ritterdienste, ursprünglich persönliche Leistungen (Heerfolge), später auch Geldleistungen (Ritterpferdsgelder) leistete und daher einige Vorrechte genoss.
Diese Vorrechte, deren Besitz ursprünglich Ritterbürtigkeit bedingte, wurden mit der Zeit als Zubehör der Rittergüter selbst angesehen (nobilitas realis). Zu ihnen gehörten vor allem Befreiung von bäuerlichen und öffentlichen Lasten (Steuern, Einquartierung, Fronen etc.), zu denen der Ritterdienst ehemals als Äquivalent gegolten hatte, ferner Landstandschaft, Patrimonialgerichtsbarkeit, Jagdgerechtigkeit, Fischerei, Baugerechtigkeit, und andere Bannrechte.
In späterer Zeit wurden diese Vorrechte beseitigt. Während ursprünglich nur Adlige Rittergüter besitzen konnten, durften später auch Bürgerliche dergleichen erwerben.
Kommunalrechtlich bildeten Rittergüter in Preußen meist eigene Gutsbezirke, die neben der meist gleichnamigen Landgemeinde bis etwa 1929 bestanden.
Eine andere Art von Rittergütern, stellten die Hofgüter oder auch Domänen dar. Dies waren Gutshöfe von Grafschaften und Fürstentümern, die vielfach im 16. Jahrhundert gegründet wurden. So gab es zum Beispiel in der Hessen-Kassel oder der Grafschaft Sayn-Wittgenstein Domänen. Diese Güter waren meist als Lehen an den Niederadel vergeben und dienten zur Versorgung der herrschaftlichen Residenzen.
Weitere Gutsformen waren z. B. das in Schleswig-Holstein verbreitete Adlige Gut oder das Kanzleigut.
[Bearbeiten] Ausgewählte Rittergüter
- Billmuthausen (Thüringen)
- Rittergut Knau
- Blumenau (Böhmen)
- Bügen (Ostpreußen)
- Rittergut_Kirchscheidungen / Kirchscheidungen (Sachsen-Anhalt)
- Herrenhaus Wellingsbüttel
- Ziesar (Brandenburg)