Satzglied
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Als Satzglieder (auch: Satzteile oder Satzkonstituente) bezeichnet man in der Grammatik die Bestandteile des Satzes, die nur als ganze verschoben werden können (Überprüfung durch Umstell- bzw. Verschiebeprobe):
- Hans baut im Wald mit seinem Freund eine riesige Baumhütte.
- Im Wald baut Hans mit seinem Freund eine riesige Baumhütte.
- Mit seinem Freund baut Hans im Wald eine riesige Baumhütte.
- Eine riesige Baumhütte baut Hans im Wald mit seinem Freund.
Satzglieder: Hans / baut / im Wald / mit seinem Freund / eine riesige Baumhütte.
Die Satzglieder der deutschen Syntax sind
- Subjekt (Satzgegenstand),
- Verbale Glieder (Prädikat, Satzaussage),
- Objekte (Akkusativ-, Genitiv-, Dativobjekt, Satzergänzungen),
- Prädikative Bestimmungen (prädikativer Nominativ, Akkusativ, Genitiv),
- Adverbialbestimmungen (adverbialer Akkusativ, Genitiv),
- die fallbestimmten Präpositional- (Akkusativ, Dativ, Genitiv) und Konjunktionalglieder (Nominativ, Akkusativ, Dativ, Genitiv) und
- die fallfremden Satzadjektive und -partikel.
Durch diverse Proben lassen sich Satzglieder isolieren und ermitteln.
Weiterführend bilden die Satzglieder eine Ebene zwischen Wort und Satz und werden in der traditionellen Grammatik als die den Satz bildenden Elemente verstanden:
- als primäre Satzglieder (Subjekt, Prädikat) und
- als sekundäre Satzglieder (Objekt, Adverbialbestimmung, Attribut).
In der generativen Transformationsgrammatik (Noam Chomsky) sind es vergleichsweise die Konstituenten.
In der Dependenzgrammatik sind Satzglieder das Verb (Prädikat), die abhängigen Ergänzungen (Aktant) und die sogenannten freien Angaben.
[Bearbeiten] Verschiedene Satzglieder
Der Satz
- „Beate singt."
besteht nur aus Subjekt und Prädikat. Im Satz
- „Beate isst rote Äpfel.”
stellt „rote Äpfel” ein weiteres Satzglied (Objekt = Satzergänzung) dar, wie sich durch Umstellung zu
- „Rote Äpfel isst Beate.”
zeigen lässt. „Rote” ist lediglich ein Attribut (Beifügung) und kein Satzglied, da es nicht isolierbar ist:
- „Rote isst Beate Äpfel.” (unsinnig)
Ein weiteres wichtiges Satzglied stellen Adverbialbestimmungen dar. Sie sind meist fakultativ, d.h. nicht unbedingt notwendig:
- „Beate isst sehr viel.”