Diskussion:Schwelle zum „jetzt geht es los“
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Aus der Löschdiskussion:
Auch wenn der Artikel jetzt verbessert ist, hielte ich dennoch eine Löschung für besser. Eine Enzyklopädie hat auch die Aufgabe einer Auswahl und Systematisierung des Stoffes. Hier geht es um die Strafbarkeit des Versuchs (was im Artikel erst relativ spät zur Sprache kommt). Wer systematisch an die Sache rangeht, wird Ausführungen im Artikel Versuch suchen. Wer als Nichtfachmann zufällig auf den Artikel trifft, wird zu wenig auf das systematisch Wesentliche gelenkt. Erläuterungen, wann ein Tatbestandsmerkmal erfüllt ist, haben mE keine genügende Relevanz für einen eigenen Artikel. "Jetzt geht es los" ist ein anschauliches Bild für das unmittelbare Ansetzen zur Straftat und wird dadurch, dass es vom BGH benutzt wird, nicht zum "Rechtsbegriff". Aber ich sehe, der Löschantragsteller ist dahingeschmolzen und hat sein Urteil bereits gefällt. --wau > 21:15, 20. Jun 2005 (CEST)
[Bearbeiten] WikiReader: Wissen.ungewöhnlich
Dieser Artikel soll ev. Bestandteil von Wikipedia:WikiReader/Wissen.ungewöhnlich. werden..--^°^ @
- Zumindest wurde er jetzt Bestandteil von Kamelopedia :) Modran 23:06, 26. Jan 2006 (CET)
[Bearbeiten] Vermummungsverbot
Sobald er sich die Maske aufsetzt _und_ das Juweliergeschäft betritt... das glaube ich nicht, siehe Vermummungsverbot.--^°^ @
- Das Vermummungsverbot gilt nur bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel (§ 17a Abs. 2 VersG). Es besteht kein grundsätzliches Verbot, sich zu "vermummen". --kh80 •?!• 09:56, 23. Jul 2005 (CEST)
- Und was ist wenn ein Polizist annimmt, jm. sei (vermummt) auf dem Weg zu einer "öffentlichen Veranstaltung"?--^°^ @
- Strafbar gem. § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersG macht man sich nur, wenn man tatsächlich auf dem Weg zu einer Versammlung ist – und das ist unser potentieller Räuber ja nicht.
- Dass es möglich ist, einer Straftat, die man nicht begangen hat, bezichtigt und deswegen verurteilt zu werden, steht natürlich auf einem anderen Blatt. --kh80 •?!• 10:23, 23. Jul 2005 (CEST)
- Mhm, und was ist wenn der Polizist feststellt:" Ich habe die brechtigte Annahme, sie sind auf dem Weg zu einer Versammlung"?--^°^ @
- Die Feststellung des Polizisten ändert nichts an den Tatsachen. Aus dem Beispiel geht nicht hervor, dass er auf dem Weg zu einer Versammlung ist. – Du betreibst „Sachverhaltsquetsche“. ;-) --kh80 •?!• 22:36:07, 25. Jul 2005 (CEST)
- Mhm, und was ist wenn der Polizist feststellt:" Ich habe die brechtigte Annahme, sie sind auf dem Weg zu einer Versammlung"?--^°^ @
- Und was ist wenn ein Polizist annimmt, jm. sei (vermummt) auf dem Weg zu einer "öffentlichen Veranstaltung"?--^°^ @