Schönfelder (Gesetzessammlung)
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Der Schönfelder ist eine im Verlag C. H. Beck erscheinende Gesetzessammlung, die einige der wichtigsten Gesetzestexte des deutschen Bundesrechts enthält.
Die Sammlung mit dem typisch roten Einband wurde von Dr. Heinrich Schönfelder im Jahre 1931 begründet und gehört zum notwendigen Handwerkszeug ganzer Juristengenerationen. Eine Änderung ist erst mit der freien Verfügbarkeit des Deutschen Bundesrechts in digitaler Form zu erwarten.
Die ersten Auflagen des „Schönfelder“ erschienen als gebundene Bücher, ab der 4. Auflage erschien der Schönfelder erstmals als Loseblattsammlung, da die Zahl der Gesetzesänderungen häufige Aktualisierungen nötig macht, die in Form von Nachlieferungen erscheinen. Ab Frühjahr 2007 erscheint der Schönfelder erstmals wieder als gebundene Ausgabe, mit Neuausgaben voraussichtlich zweimal pro Jahr.
Die 13. Auflage von 1943 wurde noch von Heinrich Schönfelder betreut. Seit der 14. Auflage von 1947 wird die Gesetzessammlung vom Verlag C. H. Beck fortgeführt.
Ab der 7. Auflage (1936) waren die Gesetze mit dem Ordnungsnummern 1 bis 19 den Gesetzen der NS-Diktatur vorbehalten, Heinrich Schönfelder selbst war Mitglied der NSDAP. So war die Nr. 1 dem Parteiprogramm der NSDAP, die Nr. 5 dem Ermächtigungsgesetz und die Nr. 12 a dem Blutschutzgesetz vorbehalten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erhielt erst die Nr. 20, unter der es auch heute noch zu finden ist. Nach dem Krieg wurde das Grundgesetz (GG) als Nummer 1 geführt, welches mittlerweile in den neueren Auflagen in einen Ergänzungsband ausgelagert worden ist. Nun mehr beginnt der Schönfelder mit dem BGB unter der Nr. 20.
Neben dem BGB sind im „Schönfelder“ die Zivilprozessordnung (ZPO), das Handelsgesetzbuch (HGB), das Strafgesetzbuch (StGB) sowie etwa 100 weitere Gesetze enthalten. Die Sammlung umfasst rund 4.000 Seiten und ist in folgende Abschnitte gegliedert:
- Bürgerliches Recht mit Nebenbestimmungen
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Wertpapierrecht
- Versicherungsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
- Arbeitsrecht
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
- Gerichtsverfassung
- Recht der juristischen Berufe
- Zivilverfahrensrecht
- Kostenrecht
- Anhang Gebührentabelle
- Anhang Registerzeichen
- Sachverzeichnis
Der Schönfelder ist eine reine Textsammlung, er enthält also keine inhaltsbezogenen Kommentare zu den einzelnen Vorschriften, sondern nur formelle Anmerkungen zu Gesetzesänderungen und vereinzelte systematische Verweise. Er ist daher kein Gesetzeskommentar.
Seit 2002 gibt es einen Ergänzungsband mit einer Zahl weiterer, vor allem in der rechtsanwaltlichen Praxis benötigter Gesetzestexte.
Nach der deutschen Wiedervereinigung erschien der „Schönfelder II“ mit Texten von Zivil-, Wirtschafts- und Justizgesetzen, die vor allem in bezug auf die frühere DDR von Bedeutung sind.
Bei Beamtenprüfungen sind nur Schönfelder Gesetzessammlungen als Hilfsmittel zugelassen.
[Bearbeiten] Weitere Gesetzessammlungen
Vergleichbare Sammlungen zu anderen Rechtsgebieten sind:
- der Sartorius, begründet von Dr. Carl Sartorius, erhältlich als Sartorius I zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht, inzwischen ebenfalls mit Ergänzungsband, sowie als Sartorius II zu Internationalen Verträgen/Europarecht,
- der Aichberger, begründet von Friedrich Aichberger, zum Sozialrecht,
- der Nipperdey, begründet von Prof. Dr. Hans Carl Nipperdey, zum Arbeitsrecht,
- die Sammlung „Steuergesetze“, herausgegeben von Prof. Dr. Georg Müller, zum Steuerrecht.
Daneben hat auch nahezu jedes Bundesland eine eigene Sammlung, zum Teil sogar mit Ergänzungsband, welche die jeweils wichtigsten Landesgesetze enthält.
Die aktuelle Ergänzungslieferung des Schönfelder ist die 130. (Stand: 1. Januar 2007).
[Bearbeiten] Literatur
- Schönfelder, Heinrich: Deutsche Gesetze. ISBN 3-406-50075-7