Schiedsamt
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Das Schiedsamt ist ein auf Zeit ausgeübtes Amt um zivilrechtliche Fälle und in bestimmten Strafsachen zu schlichten. Es wird von einem auf Zeit gewählten Schiedsmann oder einer Schiedsfrau ausgeübt - im Bundesland Sachsen und in der Schweiz werden diese auch als Friedensrichter bezeichnet. Das Schiedsamt wird als Ehrenamt ausgeübt.
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[Bearbeiten] Historisches
Früher waren die das Schiedsamt ausübenden und auch Friedensrichter genannten Personen bemüht, unter den streitenden Parteien eine gütliche Einigung zu erzielen und Sühneversuche zu unternehmen. Im früheren Land Württemberg-Baden waren nach dem 2. Weltkrieg von 1949 an Gemeindegerichte unter der Bezeichnung Friedensgerichte tätig. Diese wurden allerdings durch das Bundesverfassungsgericht im November 1959 als unvereinbar mit dem Grundgesetz bezeichnet und untersagt.
[Bearbeiten] Schiedspersonen
Schiedsmänner und Schiedsfrauen sind heute zuständig für den friedlichen Ausgleich von Interessen sowie für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts bzw. auf anderen zivilrechtlichen Gebieten. Daneben ist das Schiedsamt zuständig für Delikte, die im Normalfall wegen fehlenden öffentlichen Interesses im Rahmen des Privatklageverfahrens zu verfolgen sind (Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Sachbeschädigung und weitere). Auskunft geben die Polizeidienststellen, die Amtsgerichte, die Stadtverwaltungen und die Bezirksvereinigungen der Schiedspersonen, so z.B. die Bezirksvereinigung Düsseldorf im Internet (Link s.u.). In ihrer Eigenschaft als Schiedspersonen entscheiden diese nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, d.h. einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien. Aus diesem Vertrag kann ggf. unmittelbar vollstreckt werden. Nach modernem Sprachgebrauch sind Schiedspersonen Fachleute für Mediation. In den preußischen Gebieten Deutschlands gibt es Schiedsämter seit 1827; Vorbild war England, wo es diese Form der Rechtsprechung seit dem 14. Jahrhundert gibt.
Neben den Schiedsamt gibt es die staatlich anerkannte Gütestelle, für die es keine interne Zuständigkeitsregelungen -wie bei den Schiedspersonen- gibt. Die Gütestellen arbeiten nicht schneller als die ehrenamtlichen Schiedspersonen, sind in aller Regel aber wesentlich teurer, denn sie sind nicht ehrenamtlich besetzt, sondern auf Gewinnerzielung gerichtet. Auch die Gütestellen können bei den Amtsgerichten und Polizeidienststellen erfragt werden.
[Bearbeiten] Friedensrichter
In den USA, England und vielen anderen angelsächsischen Ländern sind Friedensrichter Einzelrichter für Straf- und Zivilsachen niederer und geringfügiger Ordnung. In den USA wird zur standesamtlichen Vermählung das Plazet eines Friedensrichters benötigt. Allerdings gibt es in vielen Gerichtsständen, hauptsächlich in den Großstädten, keine Friedensrichter mehr. In diesen Gebieten darf ein Richter des Stadt- oder Landesgerichts ("District Judge" oder "Superior Court Judge") die Vermählungen beschließen.
Siehe auch: Ombudsmann