Schreckschusspistole
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Schreckschusswaffen sind mehr oder weniger originalgetreue Nachbildungen von echten Pistolen und Revolvern, die teilweise selbst für Experten schwer als solche zu erkennen sind. Sie verschießen im Gegensatz zu echten Schusswaffen keine Projektile, sondern verschiedene Arten von Reizgas- und Schreckschussmunition. Schreckschusswaffen können allerdings auch dazu verwendet werden, um pyrotechnische Munition zu verschießen, beispielsweise Leuchtsignale oder sogenannte Vogelschreckpatronen (Signalpatronen mit BKS, in Deutschland munitionserwerbsscheinpflichtig und daher nicht frei verkäuflich).
Schreckschussmunition erzeugt einen sehr lauten Knall. Beim Abfeuern von Reizgasmunition schießt Reizgas in Verbindung mit einem Knall aus dem Lauf, welches den Angreifer ähnlich wie ein Pfefferspray stoppen soll. Dabei unterscheidet man zwischen CN-, CS- und OC-Reizgaspatronen. Die Reichweite und Wirkungsweise hängt vom Kaliber und der Patronenfüllung ab. Alle Schreckschusswaffen haben eine sogenannte Laufsperre, die bei Selbstladern den nötigen Rückstau für die Bewegung des Verschlusses erzeugen soll. Diese Sperre soll ebenfalls verhindern, dass zum einen Geschosse „vorgeladen“ werden können, und zum anderen, dass Scharfe Patronen aus diesen Waffen abgefeuert werden können. Schreckschusswaffen bestehen in der Regel größtenteils aus Zinkdruckguss und besitzen oft „Sollbruchstellen“, die ein illegales Umbauen dieser Waffen auf scharfe Munition nahezu unmöglich machen. Das Abfeuern von Patronen aus nächster Nähe auf den Menschen kann erhebliche Verletzungen hervorrufen. Die beim Abfeuern entstehende Druckwirkung ist so hoch, dass etwa ein auf dem Kopf aufgesetzter Schuss tödliche Folgen haben kann.
[Bearbeiten] Situation in Deutschland
In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und dem Kaliber, das auf dem Schlitten eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB sind normalen Schusswaffen gleichgestellt und somit Erwerbschein-pflichtig. Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen so genannten kleinen Waffenschein. Der reine Besitz und Erwerb dieser Waffen ist jedoch immer noch ab dem 18. Lebensjahr gestattet.
[Bearbeiten] Bekannte Hersteller
Bekannte Hersteller von aktuellen und auch älteren Modellen sind z. B. Umarex (auch mit der Marke Carl Walther), Reck, Röhm, Erma und Weihrauch.