Schriftvergleichung
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Schriftvergleichende Untersuchungen werden von Schriftsachverständigen bzw. Schriftexperten durchgeführt. Durch Schriftvergleichung können z.B. Unterschriftsfälschungen oder Testamentsfälschungen nachgewiesen werden. Auch die Urheberidentifizierung von Anonymschreiben gehört in das Fachgebiet der Schriftvergleichung.
Der Begriff "Schriftvergleichung" wird meist als synonymer Begriff für die "forensische Handschriftenvergleichung" verwendet. Da im Fachgebiet der "Schriftvergleichung" Handschriften nicht nur verglichen werden, hat sich auch der Begriff der "forensischen Handschriftenuntersuchung" eingebürgert. Auch die "Schriftexpertise" ist ein synonymer Begriff, der die Untersuchung von Handschriften durch Schriftsachverständige meint. Ähnliche Begriffe sind auch "Schriftuntersuchung", "Handschriftenuntersuchung", "Schriftanalyse", "Handschriftenanalyse", wobei es hier Überschneidungen zu anderen Bereichen gibt.
Die Schriftvergleichung ist als Teil der Kriminalistik der Kriminaltechnik zuzuordnen.
Schriftsachverständige erstellen forensische Schriftgutachten. Schriftsachverständige sind dem Berufsbild der Sachverständigen zugeordnet. Ein Sachverständigengutachten ist ein Beweismittel vor Gericht.
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[Bearbeiten] Methode der forensischen Handschriftenuntersuchung
Die forensische Handschriftenuntersuchung prüft die Echtheit handschriftlicher Dokumente. Fragliche Schriften X werden mit einer Reihe von Vergleichsschriften V eines Schreibers verglichen. Die zu prüfenden Schriften werden in der Regel X, die Vergleichsschriften werden meist V genannt.
Die forensische Handschriftenuntersuchung hat eine spezifische Methode:
- Zunächst wird eine zerstörungsfreie physikalisch-technische Untersuchung durchgeführt. Hierbei wird geprüft, ob sich irgendwelche Spuren feststellen lassen, die auf eine Fälschung oder eine Verfälschung des zu prüfenden Dokumentes hinweisen.
- Anschließend folgt die schriftvergleichende Untersuchung, in der die Schriftmerkmale der strittigen Schriftzeichen (meist als "X" bezeichnet) und der Vergleichsschriften (oft als "V" bezeichnet) erhoben und verglichen werden. Die beobachtbaren Befunde werden registriert. Die Beurteilung der allgemeinen Merkmale erfolgt dabei auf Rangskalenniveau. Die besonderen Schriftmerkmale werden durch hinweisende Definitionen bestimmt.
- Nach der Befunderhebung folgt eine Befundbewertung. Dazu werden Hypothesen gebildet. Die Befunde werden unter den alternativen Hypothesen bewertet. Die Befundbewertung erfolgt durch ein definiertes Set von Bewertungsregeln. Es werden Schlussfolgerungen gezogen und das Ergebnis der Untersuchung wird als Wahrscheinlichkeitsaussage formuliert.
In der forensischen Handschriftenuntersuchung gibt es keine Deutungen. Es werden nur beobachtbare Übereinstimmungen oder Unterschiede in den Schriftmerkmalen registriert.
In der forensischen Handschriftenuntersuchung ist nach der Befunderhebung aber eine Befundbewertung erforderlich. Diese sollte nach möglichst exakten wissenschaftlichen Methoden erfolgen. Dazu ist eine erfahrungswissenschaftliche Schriftpsychologie notwendig.
Die Arbeit eines Schriftsachverständigen ist immer mit großer Verantwortung verbunden. Es geht oft um existentielle Fragen. In Zivilverfahren kann es um viel Geld gehen; es kann sein, dass eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder ausgesetzt wird. Bei einer Unterschriftsfälschung oder einer Testamentsfälschung ist - anschließend an ein Zivilverfahren - mit einem Strafverfahren zu rechnen. Zeugen können wegen eidlicher oder uneidlicher Falschaussage verurteilt werden, wenn sie z.B. gesehen haben wollen, dass jemand eine Unterschrift geleistet hat, die sich dann als Fälschung herausstellt. Forensische Schriftgutachten sind öffentlich. In Zivilverfahren haben die beteiligten Parteien Gelegenheit, sich zu einem Gutachten zu äußern. Da ein Gutachten meist für eine Partei vorteilhaft und für die andere Partei unvorteilhaft ist, wird jedes Gutachten kritisch betrachtet. Es kann eine mündliche Anhörung des Sachverständigen beantragt werden. Schließlich haftet der Sachverständige für sein Gutachten. Aufgrund der hohen Verantwortung ist es unumgänglich, dass forensische Schriftgutachten auf beobachtbaren Befunden und erfahrungswissenschaftlichen Methoden beruhen.
In kriminalistischer Hinsicht ist ein handschriftliches Dokument zunächst einmal eine Spur, die mit kriminaltechnischen Verfahren untersucht wird. Ebenso wie bei anderen Spurenarten - z.B. Fingerabdrücke, Speichel, Blutspuren - stellen sich in der forensischen Praxis auch für Handschriften zunächst einmal die Aufgaben der Spurensuche und Spurensicherung. Pfefferli 2005 gibt z.B. Hinweise für die Sicherstellung von Schriftstücken, für Hausdurchsuchungen, für die Erhebung von Ad-hoc-Schriftproben; das sind Maßnahmen, die bei den Straftatbestände des Betruges und der Urkundenfälschung oder bei Erpresser- und Anonymschreiben wichtig sein können.
[Bearbeiten] Berufsbild von Schriftsachverständigen
Schriftsachverständige sind dem Berufsbild der Sachverständigen zugeordnet. Sachverständige werden insbesondere in Gerichtsverfahren benötigt, um Sachverhalte klären zu können. Sachverständige gibt es für die unterschiedlichsten Fachgebiete - man denke z.B. an Kfz-Sachverständige und Bausachverständige, an Sachverständige für Betriebswirtschaft oder EDV, an Bewertungssachverständige für Grundstücke oder Kunst, Antiquitäten, Juwelen.
Es gibt ein Sachverständigenrecht, über das Bayerlein 2002 eine Übersicht gibt. Über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung informiert insbesondere die vom BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) herausgegebene Zeitschrift "Der Sachverständige - Fachzeitschrift für Sachverständige, Kammern, Gerichte und Behörden". Es gibt Sachverständigenpflichten und Sachverständige haften für ihre Arbeit(siehe Zimmermann 2001 und 2006).
Für Zivilverfahren ist die Schriftvergleichung in §§ 441, 442 ZPO geregelt. Für ein forensisches Schriftgutachten muss geeignetes Schriftmaterial von den beteiligten Parteien vorgelegt werden. Über das Ergebnis einer Schriftvergleichung entscheidet das Gericht in freier Beweiswürdigung (Bayerlein §15, 117, 118).
In Strafverfahren gehört die Schriftvergleichung nach §93 StPO zu den Untersuchungen an Personen, weil hier personengebundene Ausdrucksmittel untersucht werden. Schriftproben können nach §94 StPO beschlagnahmt werden (Bayerlein §15, 158).
Schriftsachverständige sind einerseits bei Behörden tätig - wie den Landeskriminalämtern, dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalinstitut. Andererseits gibt es freiberufliche Schriftsachverständige, die überwiegend als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige tätig sind.
[Bearbeiten] Ausbildung für Schriftsachverständige
Es gibt heute eine spezielle Ausbildung für Schriftsachverständige.
Neben der Ausbildung bei dem Bundeskriminalamt, an der ausschließlich Behördensachverständige teilnehmen können, gibt es im Hochschulbereich das Institut für Schrift- und Urkundenuntersuchung, das der Universität Mannheim angegliedert ist und hauptsächlich (aber nicht nur) Psychologiestudenten zu Schriftsachverständigen ausbildet.
[Bearbeiten] Geschichte der Schriftvergleichung
In der deutschen Geschichte muss als erstes auf Heinrich Pfanne (1923-1990) hingewiesen werden. Pfanne kam von der Graphologie und hat mit seinem "Lehrbuch der Graphologie" (Walter de Gruyter 1961) eines der besten und differenziertesten graphologischen Fachbücher verfasst. Zugleich hat Pfanne 1954 wesentliche Grundlagen der Schriftexpertise und ihrer Bedeutung für die Rechtsprechung erarbeitet; er hat z.B. mit den Aufbaueigenschaften neue Merkmale für die Schriftvergleichung gefunden und definiert. Außerdem hat Pfanne 1971 umfangreiche empirische Untersuchungen zu Handschriftenverstellung durchgeführt.
In seinem 1982 erschienen Buch gibt der Mannheimer Professor Lothar Michel (1929-1996) eine Einführung in Grundlagen, Methoden und Praxis der gerichtlichen Schriftvergleichung. Es setzt sich dabei mit den Arbeiten von Pfanne auseinander. Zugleich entwickelt er mit den graphischen Grundkomponenten eine neue Methode der schriftvergleichenden Befunderhebung, die auf empirischen schriftpsychologischen und graphometrischen Untersuchungen basiert. In seinem Buch findet sich außerdem eine Übersicht über Forschungsarbeiten zur Schriftänderung unter besonderen Entstehungsbedingungen. Michel hatte ursprünglich bei dem Freiburger Professor Robert Heiss (1903-1974) studiert, in dessen Umkreis sich die Graphometrie und eine erfahrungswissenschaftliche Schriftpsychologie entwickelt haben.
Lothar Michel hat sich zudem durch sein Engagement für die Entwicklung der GFS (Gesellschaft für forensische Schriftuntersuchung e.V.), die Organisation von Tagungen an der Universität Mannheim und die Gründung der "Mannheimer Hefte für Schriftvergleichung" verdient gemacht. Seine Mitarbeiter Conrad und Stier haben es ihm 1989 durch die Herausgabe der Festschrift "Grundlagen, Methoden und Ergebnisse der forensischen Schriftuntersuchung" gedankt, die wichtige Arbeiten zur Schriftvergleichung und zu juristischen Aspekten von Geerds, Rieß, Kroon van der Kooij, Bleutge, Pfefferli, Tollkamp-Schierjott, Fackler, Kuckuck, Philipp, Baier, Bullinger-Baier, Conrad, Bekedorf, Hecker, Halder-Sinn, Wildt und Hoffmann enthält.
Der Diplom-Psychologe und Leitende Wissenschaftliche Direktor am Bundeskriminalamt Manfred Hecker veröffentlichte 1993 eine systematische Darstellung von Forschung, Begutachtung und Beweiswert der forensischen Handschriftenuntersuchung. Er gibt darin einen Überblick über die relevanten Themen und Diskussionen aus Forschung und Praxis. Hecker behandelt auch die Begriffe "Graphologie", "Schriftpsychologie" und "Schriftvergleichung" sowohl bei den wissenschaftlichen Grundlagen als auch in Hinblick auf ihre praktische Relevanz. Insbesondere macht er darauf aufmerksam, dass eine praktische Arbeit von Graphologen als Schriftsachverständige ohne entsprechende zusätzliche Fachausbildung problematisch ist.
Angelika Seibt hat die schriftvergleichende Befunderhebung durch eine Unterscheidung von allgemeinen und besonderen Merkmalen bei den 8 graphischen Grunddimensionen sowie durch Skalen und Messtechniken weiter differenziert (1994, 2000, 2006). Eine Befundbewertung unter Hypothesen durch definierte Argumente, in denen sich Erfahrungsregeln ausdrücken, wurde 1999 vorgestellt. Sie hat vorgeschlagen, den Wahrscheinlichkeitsgrad als Ergebnis einer Untersuchung durch Hypothesenvergleich zu gewinnen, wobei es sinnvoll ist, diesen Wahrscheinlichkeitsgrad numerisch zu fassen (1999, 2005). Schließlich hat sie Qualitätsmerkmale forensischer Schriftgutachten zusammengestellt(2004a) und den Themenkreis "Schriftpsychologie" und "Schriftvergleichung" behandelt (2004b, 2006).
[Bearbeiten] Schriftpsychologie und Schriftvergleichung
In der Praxis werden die Begriffe "Graphologie", "Schriftpsychologie" und "Schriftvergleichung" von Laien häufig verwechselt. Die 3 Begriffe lassen sich unterscheiden, es gibt aber ein spannungsgeladenes Verhältnis sowie auch Überschneidungen, so dass Begriffsklärungen notwendig sind.
Die praktische Arbeit eines Schriftsachverständigen unterscheidet sich von der praktischen Arbeit eines Graphologen. In der schriftpsychologischen Forschung gibt es zwar Berührungspunkte, die für beide Bereiche interessant sind. Eine klare Unterscheidung zwischen Schriftvergleichung und Graphologie ist aber notwendig. Die forensische Handschriftenvergleichung hat andere Ziele und andere Methoden als die Graphologie:
- Die Graphologie will aus dem Ausdruck der Handschrift Aspekte der Persönlichkeit des Schreibers erfassen. Dazu werden Handschriften gedeutet. Die Graphologie ist keine erfahrungswissenschaftlich fundierte Methode. Die Versuche einer schriftpsychologischen Validierung graphologischer Persönlichkeitsdiagnostik haben bisher nur zu unbefriedigenden Ergebnissen geführt.
- Die forensische Handschriftenvergleichung will den Urheber einer fraglichen Schreibleistung X identifizieren. Die forensische Handschriftenvergleichung ist eine Erfahrungswissenschaft. Es gibt hier keine Deutungen oder Interpretationen, sondern nur beobachtbare Befunde und ein Set von Bewertungsregeln, das erfahrungswissenschaftlich begründet sein muss.
Die soeben kurz angesprochenen Validitätsprobleme der Graphologie sind für die forensische Handschriftenvergleichung irrelevant, da es in der Schriftvergleichung keine Deutungen und keine persönlichkeitspsychologischen Interpretationen gibt. In forensischen Schriftvergleichsgutachten werden keine Aussagen zur Persönlichkeit eines Schreibers getroffen.
Das forensische Schriftvergleichsgutachten eines Schriftsachverständigen ist ein Beweismittel vor Gericht. In einem solchen forensischen Schriftgutachten darf es keine Deutungen oder Spekulationen geben. Die Aussagen eines Schriftsachverständigen müssen sich aus den beobachtbaren Befundtatsachen herleiten lassen, wobei diese Befundtatsachen auch mit physikalisch-technischen Verfahren erhoben werden. Und die Befundbewertung von Schriftsachverständigen muss anhand von Erfahrungsregeln erfolgen. Für die Befundbewertung ist eine erfahrungswissenschaftliche Schriftpsychologie notwendig.
Der Begriff "Schriftpsychologie" ist sowohl für die Graphologie als auch für die Schriftvergleichung relevant. Bereits 1984 hat sich Lothar Michel für eine erfahrungswissenschaftliche Schriftpsychologie als Grundlagendisziplin ausgesprochen. Aufgabe einer solchen Schriftpsychologie ist die Erforschung der Entstehungsbedingungen von Handschriften.
Unter "Schriftpsychologie" soll eine erfahrungswissenschaftliche Methode der Handschriftenuntersuchung verstanden werden. Schriftpsychologie erforscht die psychologischen, physiologischen, schreibtechnischen und sozialen Entstehungsbedingungen handschriftlicher Schreibleistungen mit erfahrungswissenschaftlichen Methoden.
Der Themenkreis und die Begriffe "Graphologie", "Schriftpsychologie" und "Schriftvergleichung" sind im Kollegenkreis und in der Fachliteratur ausführlich diskutiert worden; sie werden u.a. in den Fachbüchern von Michel 1982, Hecker 1993 und Seibt 1999 behandelt. Im Kreise von Fachkollegen dürfte sich ein Konsens dahingehend erzielen lassen, dass einerseits eine Abgrenzung zur Graphologie und andererseits eine Erforschung der Entstehungsbedingungen der Schreibhandlung und des Schreibverhaltens mit erfahrungswissenschaftlichen Methoden der Psychologie notwendig ist.
[Bearbeiten] Forensische Schriftgutachten
Gutachten von Schriftsachverständigen sind methodisch so aufgebaut, dass die Aspekte "Auftrag", "Methode der Untersuchung", "das Untersuchungsmaterial", "Materialkritik", "Befunde der physikalisch-technischen Untersuchung", "Befunde der schriftvergleichenden Untersuchung", "Befundbewertung" sowie "Ergebnis der Untersuchung" behandelt werden.
Im schriftlichen Gutachten für ein Gericht ist es sinnvoll, den Beweisbeschluss in die Formulierung des Auftrages aufzunehmen: Beispiel: "Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung des Klägers, der Beklagte habe den streitgegenständlichen Vertrag unterschrieben."
Bei der Begutachtung können Anknüpfungstatsachen wichtig sein. Anknüpfungstatsachen sind Aussagen der Beteiligten, unter welchen Umständen eine fragliche Schreibleistung X entstanden sein soll. Wichtig sind vor allem Erkrankungen eines Erblassers bei Testamenten oder besondere Entstehungsbedingungen wie z.B. Alkoholeinfluss.
Eine eindeutige Beschreibung und Kennzeichnung des Untersuchungsmaterials ist notwendig. Es ist sinnvoll, von allen Schriften X und V Fotokopien als Anlagen zu einem Gutachten anzufertigen. Dadurch gewinnen der Sachverständige ebenso wie die Empfänger des Gutachtens eine vollständige Übersicht über das untersuchte Material. Außerdem ist auch bei einem Gerichtstermin das entsprechende Dokument schnell zur Hand.
Sachverständigengutachten müssen für den Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar sein. Daher muss ein Gutachten auch Fotos bzw. Abbildungen mit den beweisrelevanten Befunden in entsprechender Vergrößerung beinhalten.
In der Materialkritik wird geprüft, wie geeignet das Schriftmaterial für die Durchführung einer Untersuchung ist. Weist das Untersuchungsmaterial Mängel auf, so kann sich das auf das Ergebnis einer Untersuchung auswirken.
Der Sachverständige für Handschriftenvergleichung wendet physikalisch-technische Untersuchungsverfahren in erster Linie an, um Pausfälschungen oder Verfälschungen nachzuweisen und um den Kontext zu eruieren, in dem eine fraglichen Schreibleistung entstanden ist. Schließlich werden durch physikalisch-technische Verfahren auch Beobachtungen von Feinheiten möglich, die in der nachfolgenden schriftvergleichenden Untersuchung berücksichtigt werden.
Es ist sinnvoll, bei der schriftvergleichenden Befunderhebung die grafischen Grunddimensionen der Strichbeschaffenheit, der Druckgebung, des Bewegungsflusses, der Bewegungsführung und Formgebung, der Bewegungsrichtung, der vertikalen und horizontalen Ausdehnung, der vertikalen und horizontalen Flächengliederung und die Grunddimension der sonstigen Merkmalen zu behandeln. Diese Grunddimensionen beinhalten allgemeine und besondere Merkmale.
Nach der Befunderhebung folgt die Befundbewertung. Bei der Befundbewertung wird gefragt, auf welche Weise eine fragliche Schreibleistung X entstanden sein kann. Dazu werden Hypothesen gebildet. Die Hypothesen müssen alle Möglichkeiten der Entstehung der Schreibleistung X umfassen. Die Befundbewertung basiert auf der schriftvergleichenden Befunderhebung sowie auf den Ergebnissen der physikalisch-technischen Untersuchung. Sie erfolgt unter Berücksichtigung von Anknüpfungstatsachen und unter Anwendung von Erfahrungsregeln.
Das Ergebnis der Untersuchung beinhaltet die Schlussfolgerungen aller Hypothesen und wägt die Wahrscheinlichkeit aller Hypothesen gegeneinander ab. Der Wahrscheinlichkeitsgrad als Ergebnis der Untersuchung basiert auf einem Hypothesenvergleich. Ein numerischer Wahrscheinlichkeitsgrad soll die Gewichtung der alternativen Hypothesen veranschaulichen, indem das Verhältnis der Hypothesen auf 100% bezogen wird.
[Bearbeiten] Literatur
- Bayerlein, Walter (2002): Praxishandbuch Sachverständigenrecht; München, C.H. Beck
- Conrad, Wolfgang / Stier, Brigitte (Hrsg., 1989): Grundlagen, Methoden und Ergebnisse der forensischen Schriftuntersuchung - Festschrift für Lothar Michel , Lübeck, Schmidt-Römhild
- Hecker, Manfred (1993): Forensische Handschriftenuntersuchung - eine systematische Darstellung von Forschung, Begutachtung und Beweiswert - , Heidelberg, Kriminalistik Verlag
- Michel, Lothar (1982): Gerichtliche Schriftvergleichung - eine Einführung in Grundlagen, Methoden und Praxis; Berlin, Walter de Gruyter
- Michel, Lothar (1984): Für eine Schriftpsychologie als Grundlagendisziplin; Zeitschrift für Menschenkunde, 48, 278-288
- Pfanne, Heinrich (1954): Die Schriftexpertise und ihre Bedeutung für die Rechtsprechung, Rudolstadt, Greifenverlag
- Pfanne, Heinrich (1971): Handschriftenverstellung, Bonn, Bovier
- Pfefferli, Peter W. (2005): Die Spur - Ratgeber für die spurenkundliche Praxis. Kriminalistik, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm Heidelberg
- Seibt, Angelika (1994): Schriftpsychologie - Theorien, Forschungsergebnisse, wissenschaftstheoretische Grundlagen; München, Profil
- Seibt, Angelika (1999): Forensische Schriftgutachten - Einführung in Methode und Praxis; München, C.H. Beck
- Seibt, Angelika (2000): Schriftvergleichende Befunderhebung: Skalen und Messtechniken; Zeitschrift für Schriftpsychologie und Schriftvergleichung, 64, 38-53
- Seibt, Angelika (2004a): Qualitätsmerkmale forensischer Schriftgutachten; Zeitschrift für Schriftpsychologie und Schriftvergleichung 68, 44-62
- Seibt, Angelika (2004b): Forensische Schriftvergleichung und Schriftpsychologie; Kriminalistik 58, 267-272
- Seibt, Angelika (2005): Wahrscheinlichkeit als Hypothesenvergleich, Kriminalistik 59, 175-179
- Seibt, Angelika (2006): Forensische Handschriftenuntersuchung als Wissenschaft, Kriminalistik 60, 599-608
- Zimmermann, Peter (2001): Wofür ein Sachverständiger so alles haften kann, und weshalb das so ist; Der Sachverständige, 28, S.21-34, 53-63 u. 85-92
- Zimmermann, Peter (2006): Sachverständigenpflichten; Der Sachverständige 33, 304-316