Schulsystem
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Das Schulsystem bezeichnet das Gefüge an Institutionen von der Schul- bis Universitätsausbildung, in dem Staaten Zutrittschancen für Berufe und Karrieren verteilen und entscheiden, welche Leistungen als Äquivalente anerkannt werden, die Auszubildenden den Wechsel zwischen Ausbildungszweigen erlauben. Das Schulsystem ist Bestandteil des Bildungssystems und wird diesem irrtümlich oft gleichgesetzt.
Zu den Schulsystemen der einzelnen Länder siehe Schule.
[Bearbeiten] Aufbau in den meisten Ländern
Die allgemeine Schulpflicht beginnt mit fünf bzw. sechs Jahren. Der genaue Beginn hängt von länderspezifischen Stichtagen ab. Die Kinder können allerdings vorher den Kindergarten bzw. die Kindertagesstätte, besuchen. Infolge von PISA wird besonderer Wert auf den Bildungsauftrag dieser Einrichtungen gelegt.
Anschließend wird eine Grundschule/Primarschule angeboten, in der sich die Kinder im Alter von 5-12 Jahren Grundkenntnisse in Deutsch, im Lesen, Schreiben, Rechnen und häufig auch in einer Fremdsprache aneignen. Je nach Bundesland gibt es vier- und sechsjährige Grundschulen.
Nach dem Absolvieren der Grundschule/Primarstufe werden weiterführende Schulen (Bezeichnungen dafür sind landesabhängig) angeboten, in denen weiterführende Kenntnisse vermittelt und vertieft werden. Es werden Fremdsprachen, naturwissenschaftliche und geisteswissenschaftliche Fächer in nichtwissenschaftlicher Form – in Unterrichtsform – angeboten werden.
Nach neun Jahren Schulbesuch ist die Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule (meistens als Sekundarstufe I bezeichnet) beendet. Die sich anschließende Berufsschulpflicht wird jedoch auch durch den weiteren Besuch einer staatlich anerkannten Vollzeitschule (wie Realschule oder Gymnasium) erfüllt. Jugendliche, die eine Berufsausbildung machen, besuchen je nach Beruf die Berufsschule, ein Berufskolleg oder eine andere Vollzeitschule bis zum Abschluss der Berufsausbildung. Jugendliche ohne Berufsausbildung absolvieren ein Berufsvorbereitungsjahr an einer Berufsschule oder eine andere länderspezifische Maßnahme für diese Personengruppe zur Erfüllung der Berufsschulpflicht.
Seit den 1960er-Jahren ist in Deutschland – zunächst als Forderung, dann auch als realisierte Praxis – ein differenziertes System der Weiterbildung (Erwachsenen- und Weiterbildung) entstanden. In locker koordinierten, aber meist weitgehend staatlich geförderten Einrichtungen der Erwachsenenbildung wie den Volkshochschulen, Akademien, Heimvolkshochschulen und freien Bildungswerken finden Interessierte an lebenslangem Lernen vielfältige Möglichkeiten der privaten, berufsorientierten und politischen Bildung. In den 1980er-Jahren wurde die Forderung nach berufsqualifizierender beruflichen Weiterbildung erhoben. Berufliche Praxis und Weiterbildung sollte auch zu höheren beruflichen Qualifikationen führen.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Grundstruktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland
- http://www.kmk.org/doku/dt-2005.pdf
- (auch in englischer Version verfügbar)