Benutzer:Scooterman/Radioverbot
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[Bearbeiten] Vorgeschichte
Die ursprünglich am 14. Juli geplante Demonstration "Fuckparade" wurde in diesem Jahr keine Genehmigung erteilt. Das VG hat die Fuckparade 2001 im Eilverfahren als Demonstration anerkannt, das OVG hat die Fuckparade 2001 im Eilverfahren als Demonstration nicht anerkannt. Das BVG hat im Eilverfahren festgestellt, daß die Entscheidung des OVG nicht grob Falsch war und die entgültige Klärung im regulären Hauptverfahren stattzufinden habe. Das anhängige Hauptverfahren ist noch nicht eröffnet. (Die Fuckparade 2002 war trotz Musik kein Straßenfest sondern eine Demo, die Klage wegen Nichteinhaltung von Auflagen hatte keinen Erfolg. Die Fuckparade 2003 war trotz Musik kein Straßenfest, die Klagen gegen Demonstrationsstatus hatten keinen Erfolg.)
Daraufhin planten die Veranstalter eine Demonstration Für Demonstrationsfreiheit, für eine freie Wahl der Mittel einer Demonstration. Der Berliner Innensenat und die ihm unterstellte Berliner Versammlungsbehörde untersagte den Organisatoren dieser Demonstration als Minusmaßnahme das Abspielen von Musik sowie das Benutzen jeglicher elektronischer Stimmverstärker außer Megaphonen.
Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und durch Artikel 8 des Grundgesetzes der BR Deutschland garantiert, soweit Demonstrationen friedlich verlaufen und nicht die Grundrechte anderer Demonstranten oder unbeteiligter Personen verletzen.
Die Veranstalter riefen die Teilnehmer der Demonstration daraufhin zum Mitbringen von tragbaren Radioempfängern auf. Unterstützt wurde diese Aktion durch den öffentlich-rechtlichen Sender Radio Fritz. Dieser sendete live vom Endpunkt der Demonstration an der Berliner Volksbühne.
[Bearbeiten] Ablauf der Veranstaltung
Die Versammlungsbehörde ordnete daraufhin die strikte Durchsetzung ihrer Auflagen an und ließ den Stellplatz der Demonstration, eine ca. 3.000 m² grosse Kreuzung der Berliner Innenstadt (Frankfurter Tor), durch die Polizei hermetisch absperren. Passanten und Demonstranten wurden von der Polizei einer Leibesvisitation unterzogen und Personen mit mitgeführten Radios oder Walkmans wurde der Zutritt oder die Überquerung das Platzes untersagt. Es kam zu Beschlagnahmungen solcher Geräte und zu Verhaftungen.
Den Organisatoren wurde von der Polizei zudem untersagt, ihre Reden durch Lautsprecher zu Verstärken. Lediglich die Verwendung von Megaphonen wurde gestattet. Dies führte dazu, daß die Kundgebung von den meisten Anwesenden nicht Verfolgt werden konnte. Martin Kliehm (DJ Trauma XP) und Cut X, zwei der Redner der Kundgebung, konnte man etwas weiter entfernt nicht verstehen, selbst als sie 3 Megaphone aneinanderschalteten. Dass einzige was man dort richtig laut hörte war das niederländische Wort für LAUTER: "Hakke, hakke!", mit dem die Bürger ihren Unmut über diese Situation Verlauten ließen.
[Bearbeiten] Unmittelbar nach der Veranstaltung
Nach dem Ende der Demonstration kam es zu einem Übergriff der Polizei auf einige Bürger. Entgegen den Anweisungen des Einsatzleiters der Polizei hatte eine kleine MEK-Polizeieinheit einen Kleintransporter gestürmt, in dem eine Musikanlage aufgebaut war. Polizisten zerstörten ohne Kommunikationsversuch überflüssigerweise Technik, was den Unmut der Besitzer und umstehender Bürger nach sich zog. Flaschen flogen. Die schnelle und umsichtige Reaktion des Einsatzleiters der Polizei in Zusammenarbeit mit den Ordnern der Demoorganisatoren konnte eine Eskalation verhindern. Trotzdem wurden diese Bilder von den Medien genutzt, um die gesamte Demonstration zu mißkreditieren.
Eine Untersuchung, bzw. eine Aufklärung über die Vorfälle hat es bis heute nicht gegeben und demzufolge auch keine personellen Konsequenzen.
[Bearbeiten] Politische Hintergründe
Nachdem unter der Regierung Kohl 1998 eine Gesetzesänderung zum Versammlungsrecht im damals SPD-dominierten Bundesrat durchfiel, liess der damalige Innenminister Manfred Kanther (CDU) eine Studie beauftragen, inwieweit sich die abgelehnten Gesetzesänderungen durch eine Änderung der Ausführungsbestimmungen für die Versammlungsbehörden dennoch durchsetzen ließen. Er beauftragte damit den Berliner Innensenator Werthebach (CDU) mit seiner Versammlungsbehörde unter der Leitung von Herrn Hass.
Öffentlich erklärtes Ziel war es, das Demonstrationsrecht einzuschränken und somit auch die Anzahl der Demonstrationen zu senken. In mehreren Interviews zu diesem Thema wurde behauptet, dass es in zunehmendem Masse zum Missbrauch des Versammlungsrechts gekommen sei. Es stand zu Debatte ob bestimmte Demonstrationen politsche Meinungskundgabe im Sinne des Grundgesetz seien, oder die verwendeten Ausdrucksmittel nicht der politschen Willenkundgebung dienten. Als Beispiele wurden dabei vor allem die Loveparade, die Demonstrationen zum 1.Mai in Berlin Kreuzberg, aber auch die rechten Fahnenaufmärsche vor symbolträchtigen Gebäude der Deutschen Geschichte aufgeführt.
Bereits 1999 kündigte Hass an, dass der Innensenat "...Spassdemonstrationen wie den CSD, die Loveparade, die Fuckparade und ähnliches zukünftig nicht mehr zu genehmigen". Der Innensenator und Hass scheiterten mit diesem Versuch jedoch offenbar am Widerstand auch aus den Reihen der Berliner CDU. Der CSD war offenbar politisch zu brisant und mit der Loveparade wäre eine wichtige Steuereinnahmequelle verloren gegangen. Zudem hatte sich die Berliner CDU mit den Organisatoren der Loveparade (u.a. mit einem eigenen CDU-Soundmobil) gut arrangiert.
Im Frühjahr 2001 versuchte der Innensenator erneut seine Ziele durchzusetzen. In zahlreichen Interviews erläuterte seine Absichten und begründete diese u.a. mit der Finanznot Berlins. Der Loveparade und der Fuckparade wurde das Demonstrationsrecht entzogen. Während das Berliner Landesgericht den Widerspruch der Loveparade ablehnte, differenzierte es im Falle der Fuckparade und hob das Verbot auf.
Im Juni 2001 kam es durch den Bankenskandal zu einem Misstrauensantrag gegen den damaligen Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) und damit zu einem plötzlichen Regierungswechsel. Hass handelte jedoch weiter im Sinne seines ehemaligen Chefs und führte das Verbot der Fuckparade in die nächste Instanz. Im Eilverfahren am Oberlandesgericht Berlin wurden jedoch Loveparade und Fuckparade wiederum gemeinsam pauschalisiert und die Entscheidung des Landesgerichts aufgehoben.
Die Loveparade musste daraufhin als kommerzielle Veranstaltung durchgeführt werden. Der Berliner Senat unterstützte sie jedoch mit Subventionen, da diese ein mittlerweile großer Wirtschaftsfaktor für Berlin geworden war.
Die Veranstalter der Fuckparade riefen selbst zu einer Demonstration für den Erhalt des Demonstrationsrechts bzw. der freien Wahl der Mittel zur politschen Meinungskundgabe für die Fuckparade auf.
[Bearbeiten] Zahlen vs. Grundrechte
2001 hatte Berlin 2440 Demonstrationen zu bewältigen, worunter auch kleinste Proteste mit ein paar Personen fielen. Großdemonstrationen gibt es nur wenige. Das wesentlich kleinere Bonn verzeichnete zu Hauptstadtzeiten jährlich etwa 500 Demonstrationen, d.h. Bonn schaffte es, mit 2,4 mal mehr Demonstrationen pro Kopf klarzukommen. Ex-Innensenatorenbürgermeister Eckart Werthebach, Innensenator Ehrhart Körting (BBA) und der Leiter der Versammlungsbehörde Hass sprachen 2002 einstimmig von einer "Demonstrationsflut" und rechneten Verkehrsbehinderungen, Kosten und Überstunden der Polizei der Versammlungsfreiheit entgegen. Diese Aussagen widersprechen einem unserer demokratischen Grundrechte. Die Einschränkung der Versammlungsfreiheit kann nicht die Lösung für mangelhafte Verkehrskonzepte und strukturelle Probleme der Polizei sein!
[Bearbeiten] Rechtsstreit Fuckparade
- 14.05.2001 Der Polizeipräsident in Berlin Landeskriminalamt Referat Ordnungsbehördlicher Staatsschutz(LKA 521 - 07702/140701) Ablehnung der Demonstrationsanmeldung Fuckparade.
- 28. Juni 2001 Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin (VG 1 A 166.01) Fuckparade ist Demonstration, daher aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Absage.
- 06. Juli 2001 Beschluss des Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG 1 S 11.01) Fuckparade ist keine Demonstration, daher keine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Absage.
- 12.7.2001 BVerfG,(1 BvQ 28/01) Die rechtlichen Bewertungen des OVG sind nicht offensichtlich fehlerhaft. Abschließend kann die rechtliche Einordnung nur im Hauptsacheverfahren geklärt werden.
- 13. August 2001 Klageschrift Hauptverfahren (bis 27.01.2006 nicht eröffnet??)
[Bearbeiten] Rechtsstreit Demonstration "Für Demonstrationsfreiheit, für eine freie Wahl der Mittel einer Demonstration"
- 13. Juli 2001 Beschluss des Verwaltungsgericht Berlin (VG 1 A 231.01) Bestätigung des Radioverbots vom VG, weil die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Veranstaltung unmittelbar gefährdet ist wenn Musik gespielt wird. Entscheidung stützt sich auf die BVG-Feststellung Fuckparade ist keine Demo.
- 14. Juli 2001 Beschluss des Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG 1 SN 59.01) Bestätigung des Radioverbots vom OVG
- 13. August 2001 Klageschrift Hauptverfahren (bis 27.01.2006 nicht eröffnet??)
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Wichtige Links
- Die politischen Hintergründe wurden damals von einigen Journalisten recharchiert und in den tageszeitungen abgedruckt.
es bedarf allerdings einiges an recherchearbeit die ganzen Quellen rauszusuchen. viele der alten online -artikel sind nicht mehr auffindbar. vor allem bei offiziellen stellen. trotzdem hier erst mal anfang, damit das lemma nicht gelöscht wird (die liste ergänze ich laufend mit jedem neuen fund)
- Innenausschuss des Bundestages zum "Entwurf eines Gesetzes zur Veränderung des Versammlungsgesetzes 17.05.2001/indymedia!!!
- Vorschlag der CDU/CSU im Bundestag 27.11.2000
- artikel bei heise.de
- Presseerklärung
- Subventionen Loveparade
- fuckparadedokumentenseite
- Artikel bei Heise.de 13.7.2001
- Taz-Artikel 16.7.2001
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