Seigniorage
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Seigniorage ['sˈæɲoʁɪdʒ'] (Münzgewinn) werden die vom Staat bzw. von der Notenbank erzielten realen Erträge, die durch die Geldschöpfung entstehen, bezeichnet. Aufgrund des in den meisten Währungsräumen bestehenden Geldmonopols der Zentralbank (Banknotenmonopol und Münzrecht) entsteht Seigniorage nur durch die Ausgabe von Zentralbankgeld, wenn Private freiwillig zinslos Zentralbankgeld (Basisgeld) halten.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Berechnung
Der Münzgewinn ist die Differenz zwischen dem Emissionswert, also dem z. B. auf einem Geldschein aufgedruckten Wert, und den dem ausgebenden Institut entstehenden Kosten. Dies sind neben den Aufwänden für Material und Fertigung auch die für das Inverkehrbringen und die Pflege des Geldes (z.B. Austausch beschädigter Münzen und Noten).
[Bearbeiten] Wirkung der Seigniorage
Im Prinzip kann der Münzgewinn als eine Steuer aufgefasst werden, die der Staat für die Bereitstellung der Zahlungsmittel erhebt, wobei der tatsächliche "Geldwert" dieser Zahlungsmittel höher ist, als der "Stoffwert". Hierdurch entsteht den Geldverwendern (d.h. den Unternehmen und privaten Haushalten als Geldnachfrager) im Prinzip ein Verlust.
Die Seigniorage wächst, wenn auch die Zentralbank-Geldmenge wächst. Dies kann aber langfristig zu Inflation und somit zu einem Verlust an realer Kaufkraft führen. Als Beispiel hierfür gilt die Hyperinflation in Deutschland in den 1920ern.
[Bearbeiten] Verwendung und rechtliche Regelung
Der Gewinn fließt in der Regel der Regierung zu, weshalb diese ein Interesse an einer hohen Seigniorage hat und damit an einer expansiven Geldpolitik. Allerdings ist diese Form der Finanzierung von Budgetdefiziten in praktisch allen modernen Notenbankverfassungen untersagt.
Das Bestehen der Seigniorage ist ein Grund für die in vielen Ländern gesetzlich fixierte Unabhängigkeit der Zentralbank, und erklärt, warum wichtige Zentralbanken sich in Privatbesitz befinden (z.B. Fed).
[Bearbeiten] Geschichte
Der Begriff leitet sich aus dem französischen Wort seigneur für Feudalherr bzw. Lehnsherr ab, da diese im Mittelalter das ausschließliche Recht zur Münzprägung hatten. Der Gewinn aus der Geldschöpfung ergab sich in jener Zeit allerdings nur aus dem Unterschied zwischen Metallwert und Produktionskosten einerseits und dem Wert der ausgegebenen Münzen andererseits. Da der Feudalherr in der Regel das Prägemonopol für Münzen hatte, fiel ihm auch der Seignioragegewinn zu.