Sonderausgabe
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Als Sonderausgabe oder Special Edition bezeichnet man
- Sonderausgabe (Steuerrecht): Ausgaben, im Sinne des § 10 des Einkommensteuergesetzes, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind,
- Briefmarken oder Münzen zu einem speziellen Anlass,
- Zeitschrift oder Zeitung zu einem besonderen Anlass, auch als "Special" bezeichnet,
- Buchausgaben, DVDs oder CDs mit aufwändigerer Gestaltung und meistens geringerer Auflage als Normalausgaben,
- oder auch Ausgaben mit einfacherer Gestaltung als die Originalausgabe, ggf. auch Kürzungen zur Erzielung einer höheren Auflage bei einem geringeren Preis als Normalausgaben.
Der Begriff wird häufig aus Marketinggründen inflationär gebraucht, meist kann man dann keine "normale" Ausgabe kaufen.
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