Souverän
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[Bearbeiten] Substantiv
Unter einem Souverän (v. lat.: superamus = über allen stehend) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt, in Republiken ist dies das Staatsvolk, in Monarchien der Fürst.
Zur Zeit des Absolutismus war der Souverän der König oder der Kaiser. Der Souverän übt seine Macht absolut und unteilbar auf Lebenszeiten aus, besitzt das Monopol, Gesetze zu geben und aufzuheben, ist oberster Kriegsherr, Lehnsherr und Richter, trifft oberste Finanzentscheidungen, lenkt dirigistisch die Wirtschaft, setzt die Staatskirche durch und ernennt alle Minister und Beamten.
In einer Republik ist das Volk, also die Gesamtheit der Bürger, der Souverän. So heißt es oft zum Beispiel in der Formulierung der Berichterstattung von Volksentscheiden oder nach Wahlen "der Souverän hat entschieden...".
[Bearbeiten] Adjektiv / Adverb
Als souverän bezeichnet man neben der rechtlichen Selbstbestimmung (vgl. Souveränität) die sichere oder überlegene Beherrschung einer Aufgabe.
Beispiel: Eine souveräne Darbietung - d. h. eine perfekt beherrschte Darbietung.