Sponsion
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Sponsion bezeichnet in Österreich die Verleihung des akademischen Grades eines Magisters, einer Magistra (Abk. Mag. bzw. Mag.a) oder eines Diplomingenieurs (Abk. DI oder Dipl.-Ing.).
Voraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss eines Diplomstudiums oder eines Magisterstudiums an einer Universität mit der Diplomprüfung und das Verfassen einer Magister- oder Diplomarbeit. Der Titel wird durch einen vom Rektor oder von dem für die Lehre zuständigen Vizerektor der Universität ausgestellten Sponsionsbescheid verliehen. Üblicherweise wird die Sponsionsurkunde im Rahmen einer akademischen Feier in festlichem Rahmen überreicht.
Die formalen Fragen zur Sponsion sind im österreichischen Universitätsgesetz 2002 geregelt (insbesondere § 87).
Die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors wird als Promotion bezeichnet.