Magister
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Der Magister (von lat. magister = Lehrer) wird als akademischer Grad nach einem abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulstudium verliehen. Die offizielle Abkürzung ist Mag. Er ist der zweite akademische Grad nach dem Bakkalaureat und vor dem Doktorat. Im Mittelalter waren Magisterium und Doktorat noch gleichrangig und unterschieden sich nur nach den Disziplinen, dafür war ihnen häufig das Lizentiat als akademischer Grad vorgeschaltet wie heute nur noch in der katholischen Theologie.
Früher wurde in Anlehnung an Dr. auch die Abkürzung Mr. verwendet, die hauptsächlich Pharmazeuten (Apotheker) betraf. Von Magister leitet sich das Wort Meister ab, ebenso wie die englischen mister und master.
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[Bearbeiten] Magister und andere Studienabschlüsse
In einigen europäischen Ländern wurde der Magister-Grad erst in den letzten Jahrzehnten zum häufigsten Studienabschluss, als etwa bei Juristen für den Dr.jur. eigene Doktoratsstudien etabliert wurden. Auch andere Studiengänge (z. B. die meisten Naturwissenschaften, Kunststudien oder der frühere Dkfm. an Wirtschaftsunis) schließen seitdem mit dem Magisterium ab (Mag. Scient. bzw Artium, Mag.rer.nat., Mag.pharm., Mag.rer.soc.oec. und andere).
Viele Studiengänge schließen aber weiterhin mit dem Diplom ab, beispielsweise an Technischen oder Boden-wissenschaftlichen Hochschulen mit dem Diplomingenieur. Hingegen können deutschsprachige Informatik-Studiengänge derzeit (je nach Universität) mit beiden Graden abschließen. Grund dafür ist u. a. eine Umfrage in Österreich, wonach der Grad Dipl.-Ing. in der Allgemeinheit einen etwas höheren Rang als der Magister einnimmt.
Andere reguläre Studienabschlüsse lauten auf Dr. (medizinische Fächer) und zunehmend auf MA bzw. MS (Master), die dem Magister NICHT gleichzuhalten sind.
[Bearbeiten] Deutschland
In Deutschland ist der Magister eine gleichwertige Alternative zum Diplomgrad und zum Ersten Staatsexamen; er stellt allerdings keinen berufsqualifizierenden, sondern einen berufsbefähigenden Abschluss dar, in dem Sinne, dass er nicht auf einen bestimmten Beruf, sondern auf eine breitgefächerte Vielfalt beruflicher Tätigkeiten vorbereitet.
Das Magisterstudium wird speziell an einer Philologischen Fakultät z. T. in Kooperation mit entsprechenden anderen Fachbereichen wissenschaftlicher Hochschulen angeboten. Im Unterschied zum Diplomstudium zeichnet sich das Magisterstudium durch eine breitere wissenschaftliche Orientierung aus. Hierbei, und das ist das Besondere, können die Studentinnen und Studenten die Zusammenstellung der Fächer aus dem Angebot einer Universität bzw. wissenschaftlichen Hochschule weitgehend selbst bestimmen. Das Magisterstudium eröffnet die Möglichkeit der Kombination künstlerischer Fächer z. B. mit Sprachen und geschichtswissenschaftlichen Fächern sowie auch Fächern anderer Fakultäten als weiterem Hauptfach bzw. als Nebenfächern. Eine wesentliche Bedingung ist, dass das erste Hauptfach, in dem auch die Magisterarbeit geschrieben wird, an der Philosophischen Fakultät bzw. dem entsprechenden Fachbereich unterrichtet werden soll. Somit ist den Studenten die Möglichkeit zur Beschäftigung mit einem breiten wissenschaftlichen Spektrum gegeben und eigene Interessen können weitgehend verwirklicht werden.
Die Studenten belegen entweder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer, z. B. Kunstpädagogik mit Erziehungswissenschaft und Psychologie, oder zwei Hauptfächer, z. B. Geschichtswissenschaft und Germanistik oder Skandinavistik und Politikwissenschaft. Der Gesamtstudienaufwand ist bei allen Kombinationsmöglichkeiten im Wesentlichen gleich. Während beim Nebenfachstudium das Hauptaugenmerk auf dem Erwerb grundlegender Kenntnisse liegt, wird beim Hauptfachstudium neben den Grundlagen Wert auf die Beschäftigung mit speziellen Themenkreisen gelegt.
Das Magisterstudium bereitet auf keinen bestimmten Beruf vor. Die Studenten haben jedoch durch die Wahl der Fächer die Möglichkeit, auf ein angestrebtes Einsatzgebiet hinzuarbeiten. Neben einer Tätigkeit im Hochschulwesen sowie in der Kultur ist ein Einsatz im Verlags- und Bibliothekswesen, im Freizeit- und Medienbereich sowie der Erwachsenen- und Weiterbildung möglich. Auch die Wirtschaft bietet im wachsendem Maße Einstiegschancen. Den Absolventinnen und Absolventen eröffnen sich somit verschiedene berufliche Perspektiven, nicht zuletzt dank der möglichen breiten Fächerung und der eventuell im Studium erworbenen Sprachkenntnisse.
Im Zuge des Bologna-Prozesses werden zurzeit viele Magister-Studiengänge (wie auch Diplom-Studiengänge) in entsprechende Bachelor- und Master-Studiengänge umgewandelt. Die deutsche Form der Abschlussbezeichnung Master lautet dabei ebenfalls Magister, siehe dazu den Artikel über Master/Magister.
Nach einem in der Regel, zumindest in Deutschland, mit gut oder sehr gut bestandenen Magisterexamen, ist eine Promotion möglich.
[Bearbeiten] Magister Artium/Magistra Artium (M. A.)
Magister Artium bzw. Magistra Artium (M. A.) (Lehrer/in der „Freien“ Künste) ist ein akademischer Grad.
Das Magisterstudium ist traditionell ein Studium geistes-, kultur- und sozialwissenschaftlicher Fächer und führt nach einer Abschlussprüfung zur Verleihung des akademischen Grades Magistra Artium/Magister Artium (M. A.). Dieser Titel bezieht sich auf die in der Antike vorgebildete und durch das gesamte Mittelalter hindurch tradierte Auffassung von den Disziplinen der Grundlagen-Wissenschaften als den „septem artes liberales“, den sieben freien Künsten. Er bedeutet somit „(Lehr-)Meister der Wissenschaften“ und ist nicht auf künstlerische Gebiete beschränkt. In der Folgezeit übernahm man diesen Titel für alle sich weiter selbständig etablierenden Fächer mit „philosophischer“ Grundlage, z. B. die Philologien oder die archäologischen und geschichtswissenschaftlichen Fächer.
Mittlerweile ist es allerdings an vielen Universitäten möglich, auch Fächer wie Informatik, Betriebswirtschaftslehre oder Rechtswissenschaften, die nicht dem klassischen Bild eines Magisterstudiums entsprechen, als Magisterfach zu studieren. Wenn diese Fächer als erstes Hauptfach (also in dem die Magisterarbeit geschrieben wird), gewählt werden, nennt sich der Abschluss Magister/Magistra Scientiarum (M. Sc.), d. h. „Lehrer/in der (Natur-) Wissenschaften“.
[Bearbeiten] Berufsmöglichkeiten
Der Abschluss Magister Artium eignet sich:
- bei einer Studienentscheidung für Fachgebiete, bei denen der Abschluss mit einem Diplom oder mit einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien nicht möglich ist;
- als Zusatzqualifikation neben einem berufsqualifizierenden Abschluss;
- für ausländische Studenten.
Im allgemeinen bzw. auswärtigen Kultur- und Medienbereich, auf den der Abschluss Magister Artium bezogen ist, bestehen je nach gewähltem Hauptfach Beschäftigungsmöglichkeiten im Beratungs-, Bibliotheks-, Dokumentations-, Konzert-, Museen-, Theater- und Übersetzungswesen sowie im Bereich des auswärtigen (Kultur-) Dienstes. Außerdem eröffnet dieser Grad auch eine Referententätigkeit bei kirchlichen, kommunalen, pädagogischen, politischen und sozialwissenschaftlichen Einrichtungen, in Auslands-, Personal-, Stabs- und Werbungsabteilungen von Unternehmen sowie in Institutionen der Bildungs- bzw. Wissenschaftsverwaltung/-förderung. Für solche Referententätigkeiten wird jedoch in der Regel, für den höheren Archiv- bzw. Bibliotheksdienst zum Teil zwingend die Promotion vorausgesetzt. Über die genannten Beschäftigungsmöglichkeiten hinaus kämen auch Lektor- bzw. Fachredakteurstellen bei Rundfunk, Fernsehen sowie Zeitungs- und Buchverlagen in Betracht, wobei aber fast immer eine publizistische Zusatzausbildung oder zumindest eine journalistische Erfahrung aus freiberuflichen Tätigkeiten erforderlich ist.
Siehe auch: Baccalaureus Artium, Bachelor, Master
[Bearbeiten] Magister Legum Europae
Der Magister Legum Europae (MLE) ist ein europäischer Magisterabschluss.
Der Studiengang bereitet den Studenten auf eine internationale juristische Betätigung vor und vermittelt zusätzlich zu Kenntnissen des Europäischen Rechts auch solche des Rechts der verschiedenen europäischen Rechtsordnungen, unter Bezugnahme auf die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Für den Erwerb des MLE ist ein erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium der Rechtswissenschaften an einer Universität eines Landes der EU oder der EFTA erforderlich. Ausländische Studierende werden nach Auswahl durch die Partneruniversitäten zugelassen. In der BRD müssen Studierende für das Fach Rechtswissenschaften an der Universität Hannover immatrikuliert sein und studieren für ein akademisches Jahr – unterstützt durch ein ERASMUS-Stipendium – an einer der 30 Partneruniversitäten des Programms innerhalb der EU. Die Magisterprüfung beinhaltet eine schriftlich angefertigte Magisterarbeit und eine mündliche Prüfung.
[Bearbeiten] Berufsmöglichkeiten
Der Magister Legum Europae eignet sich: Für sämtliche juristische Berufe, länderübergreifende Organisationen, Kanzleien mit Sozietäten in verschiedenen Ländern der EU, Firmen mit besonderen Auslandsbezügen im Feld der Europäischen Union und ebenfalls im öffentlichen Dienst.
[Bearbeiten] Weitere Magister-Formen
Magister Scientiarum, Magister der Theologie
[Bearbeiten] Ähnliche Studiengänge
Ähnliche Studiengänge werden von den Universitäten Münster, Göttingen, Bremen und Leipzig angeboten, teilweise mit der Bezeichnung LL.M.Eur. etc. Die Universität Gießen bietet einen Abschluss als „Magister des internationalen Rechts“ (MJI) an. Die von der Fernuni Hagen bisher angebotenen Magister-Studiengänge laufen bis Sommersemester 2010 aus bzw. sind in Master-Studiengänge umgewandelt worden.
[Bearbeiten] Österreich
In Österreich war bis 2006 Magister (männlich) bzw. Magistra (weiblich) der übliche akademische Grad für die meisten Studien auf Master-Niveau. Das gilt sowohl im System der Diplomstudien (vier bis sechs Jahre ab Matura), als auch im neuen System der Magisterstudien (ein bis zwei Jahre aufbauend auf dem Bakkalaureat) im Sinne der Zyklen des Bologna-Prozesses. Ausnahmen sind die technischen Studien (Abschluss mit dem Grad Diplom-Ingenieur), die Studien der Human- und Zahnmedizin (Abschluss mit Doktorgrad, obwohl sie als Diplomstudien gelten) sowie diverse Universitätslehrgänge, die englische Bezeichnungen (z.B. Master of Science) verleihen.
Ab 2006 ist jedoch für neu eingerichtete Studien statt dem Magister der Grad Master zu verleihen und die bisher als "Magisterstudien" bezeichneten Studien heißen "Masterstudien".
Die Abkürzung für die männliche und die weibliche Form des Grades lautet „Mag.“, die ungefähre Studienrichtung wird durch einen (Fakultäts)Zusatz angezeigt, z. B.:
- Mag. phil. (Magister/Magistra philosophiae, Magister/Magistra der Philosophie)
- Mag. rer. soc. oec. (Magister/Magistra rerum socialium oeconomicarumque, Magister/Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)
- Mag. iur. (Magister/Magistra iuris, Magister/Magistra der Rechtswissenschaften)
- Mag. iur. rer. oec. (Magister/Magistra iuris rerum oeconomicarum, Magister/Magistra des Rechts der Wirtschaft)
- Mag. rer. nat. (Magister/Magistra rerum naturalium, Magister/Magistra der Naturwissenschaft)
- Mag. pharm. (Magister/Magistra pharmacie, Magister/Magistra der Pharmazie)
- Mag. med. vet. (Magister/Magistra medicinae veterinaeriae, Magister/Magistra der Veterinärmedizin)
Magistergrade von Fachhochschulen werden generell mit dem Zusatz „(FH)“ gekennzeichnet. Durch eine im Jahr 2006 verabschiedete Gesetzesnovelle entfällt dieser Zusatz künftig bei Master-Studien, nicht aber bei den noch eingerichteten Diplomstudien. Bisher verliehene Magistergrade bleiben von der Neuregelung unberührt, jedoch können Absolventinnen und Absolventen den verliehenen Grad gegebenenfalls auf einen neu eingeführten Master-Grad umschreiben lassen.
[Bearbeiten] Schweiz
Auch an den zehn schweizerischen Universitäten (fünf deutschsprachig, drei französischsprachig, Freiburg beides, eine italienisch) und den zwei ETHs ist das Studiensystem im Umbruch. Bislang sehen die Studienordnungen vielfach noch den traditionellen Studienabschluss mit Diplom, Lizentiat oder Staatsexamen vor, wobei das Lizentiat den Magister-Studiengängen entspricht. Nach Beschluss der schweizerischen Universitätskonferenz (2006) kann man es auf den Magister-Grad umschreiben lassen.
Manche Universitäten ergänzen dieses traditionelle Studienmodell schon jetzt durch die Möglichkeit von Bachelor- und Master-Studiengängen. Die Restrukturierung nach dem so genannten Bologna-Modell soll 2010 abgeschlossen sein. Dann kann nach 3 Jahren der berufsqualifizierende Bachelor-Titel erworben werden; im darauf aufbauenden 1-2jährigen Master-Studiengang erfolgt eine fachliche Vertiefung. Bei Lizentiat- oder Diplomstudien dauert das Grundstudium hingegen meist 2 Jahre, das Hauptstudium 2-3 Jahre. Studieren in der Schweiz
[Bearbeiten] Polen
Der polnische magister (Abkürzung mgr) entspricht dem deutschen Magister. Es gibt sowohl grundständige als auch auf Abschlüssen der Bakkalaureatsebene (licencjat bzw. inżynier in den Ingenieurwissenschaften) aufbauende Magisterstudiengänge. Der magister wird nach einer 5-jährigen Regelstudienzeit vergeben, die mit einer magisterium genannten Abschlussarbeit beendet wird. In der Humanmedizin ersetzt der Abschluss lekarz medycyny den magister, in der Tiermedizin heißt der entsprechende Abschluss lekarz weterynarii. In technischen Studiengängen wird der magister-Titel durch den Zusatz inżynier (Ingenieur, abgekürzt mgr inż.) ergänzt.
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen besteht ein Äquivalenzabkommen über die gegenseitige Anerkennung der Hochschulabschlüsse. In Warschau wurde dieses Abkommen am 23. Juli 1997 unterzeichnet und am selben Tag durch zwei zusätzliche Protokolle ergänzt. Das Abkommen trat am 14. Januar 1998 in Kraft. (BGBl 1998 Teil II Nr. 20 vom 19. Juni 1998, S. 1011–1026) Die Ergänzung der Anlage 2 dieses Abkommens wurde im BGBl 1999 Teil II Nr. 15 vom 25. Juni 1999, S. 471–472 veröffentlicht.
Aus diesem Regierungsabkommen geht u. a. hervor, dass der polnische Magister-Abschluss dem Deutschen Diplom-Abschluss (Universität) entspricht. Analog ist der polnische magister inżynier zum deutschen Diplom-Ingenieur (TU/TH/GH) gleichwertig. (vgl. hierzu http://www.ifos.de/anabin/dokumente/Polen%201997.pdf und http://www.ifos.de/anabin/dokumente/Polen-Erg_Anlage.pdf)
[Bearbeiten] Skandinavien
In Dänemark, Norwegen und Schweden ist magister artium (mag. art.) ein akademischer Grad, der in aller Regel eine 7-jährige Ausbildung erfordert, also höher als der Kandidat-Grad und der Master-Grad ist, die in der Regel nach 6 bzw. 5 Jahren zu erlangen ist und dem deutschen Magister, Diplom oder Staatsexamen entspricht. Der Magister ist traditionell als Forschungsgrad angesehen. Menschen die den Magistergrad erhalten, werden öfter als Forscher (z. B. in Universitätspositionen) arbeiten. Magister qualifiziert formell für eine Universitätsprofessur, heute wird in der Regel aber nach dem Doktorgrad gefragt. Ein skandinavischer Doktorgrad (dr.) entspricht etwa der Habilitation in Deutschland (Dr. habil.).
[Bearbeiten] Siehe auch
- Hochschulprüfung, Diplom- bzw. Magisterarbeit, Dipl.-Ing., Sponsion
- Aufbaustudium zum Magister der Verwaltungswissenschaften
[Bearbeiten] Weblinks
Wiktionary: magister – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |