Stetig behebbare Definitionslücke
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die stetig behebbare Definitionslücke tritt unter anderem bei Funktionen der Mathematik auf, die aus der Division einer Funktion durch eine zweite entstehen.
Formal geschrieben sei
.
Prinzipiell können sowohl u(x) als auch v(x) den Wert Null annehmen. Man hat dann folgende drei Situationen:
- eine Nullstelle, wenn u(x) = 0 und
;
- eine Polstelle oder auch Unendlichkeitsstelle, wenn
und v(x) = 0;
- eine Lücke, auch als unbestimmter Ausdruck bezeichnet, wenn u(x) = v(x) = 0.
Eine Definitionslücke kann, je nach dem Verhalten der Zähler- und Nennerfunktion, eine Polstelle oder aber eine stetig ergänzbare Lücke sein (Polstellen können hingegen nicht stetig ergänzt werden).
Anmerkung: Die Ausdrücke stetig behebbar, stetig ergänzbar und stetig fortsetzbar werden gleichbedeutend verwendet. Auch der Ausdruck hebbare Definitionslücke ist geläufig.
Zu beachten ist, dass f an den Stellen, bei denen der Nenner gleich 0 ist, nicht definiert ist, also weder unstetig noch stetig ist! So ist z.B. die Funktion f(x) = 1 / x in ihren gesamten Definitionsbereich stetig, hat aber an der Stelle 0 eine Definitionslücke (Polstelle).
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Definition der stetigen Fortsetzbarkeit von Funktionen
Gegeben sei eine Funktion und
. f ist in xo genau dann stetig fortsetzbar, wenn der Grenzwert
ist.
(Anmerkung: Die Elemente und
sind NICHT in der Menge
enthalten!)
[Bearbeiten] Definition der stetigen Fortsetzung der Funktion f
Ist f in xo stetig fortsetzbar, dann heißt die (aufgeteilte) Funktion
stetige Fortsetzung von f , beziehungsweise stetige Fortsetzung von f auf .
[Bearbeiten] Beispiel
Gegeben sei
.
(das ist gleichbedeutend mit , wobei der Definitionsbereich auf alle positiven reellen Zahlen mit 0 aber ohne 1 beschränkt wurde)
Die Funktion f ist in xo = 1 stetig fortsetzbar:
[Bearbeiten] Spezialfall rationaler Funktionen
Gebrochen rationale Funktionen, deren Nenner und Zähler an der selben Stelle Null werden, können nach dem folgenden Verfahren stetig ergänzt werden.
Rationale Funktionen der Mathematik haben die Form
wobei u(x) und v(x) Polynomfunktionen sind.
Da u(x) und v(x) Polynome sind, ist ihr Verhalten an ihren Nullstellen aufgrund des Fundamentalsatzes der Algebra bekannt: die Nullstellen der Zähler- und Nennerfunktionen lassen sich ausfaktorisieren. Wenn also u(x) und v(x) an der Stelle xo eine Nullstelle haben, so ist immer
und
wobei
.
Die Terme Nu und Nv bezeichnet man auch als die Ordnung der jeweiligen Nullstelle.
Offensichtlich kann man die gemeinsamen Faktoren der Nullstellen kürzen.
- Wenn Nu > Nv > 0, dann liegt eine stetig behebbare Definitionslücke vor, wobei der Grenzwert durch 0 gegeben ist.
- Wenn Nu = Nv > 0, dann liegt eine stetig behebbare Definitionslücke vor, wobei der Grenzwert durch s(xo) / t(xo) gegeben ist.
- Wenn Nu < Nv, dann liegt eine Polstelle vor.
[Bearbeiten] Beispiel
Die Funktion
hat für x = -1 eine Lücke, die sich durch Kürzen mit dem Wert -1/2 beheben lässt.
[Bearbeiten] Differenzierbare Funktionen (Regel von l'Hospital)
Wenn sowohl die Zähler- als auch die Nennerfunktion an der gemeinsamen Nullstelle differenzierbar sind, gilt die folgende Regel von L'Hospital:
[Bearbeiten] Beispiel
Die Funktion
ist für x = 0 nicht definiert. Anwendung der l'Hospital-Formel (Differenzierung des Sinus ergibt den Kosinus) ergibt
.
Die Lücke kann also durch den Wert 1 behoben werden.
[Bearbeiten] Allgemeine Funktionen
Aussagen zu allgemeinen Funktionen sind nicht möglich. Unstetige Funktionen können ein beliebiges Verhalten zeigen, und sind individuell zu untersuchen.
Es kann beispielsweise vorkommen, dass eine Definitionslücke zwei unterschiedliche (einen linksseitigen und einen rechtsseitigen) Grenzwerte besitzt. In diesem Fall hat die Funktion eine Sprungstelle, und die Definitionslücke ist nicht stetig behebbar, obwohl keine Polstelle vorliegt.