Diskussion:Syndikus
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Ich bin der Auffassung, dass Syndikusanwälte das Unternehmen im Regelfall ganzheitlich und nicht nur unter bestimmten Aspekten (wirtschaftsrechtliche Beratung). Bei größeren Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen werden die meisten der Rechtthemen des Unternehmens abgedeckt. Bei kleineren Unternehmen muß oft der (einzelne) Syndikusanwalt sich zu allen Rechtsthemen des Unternehmens äußern. Oftmals wird mit freiberuflichen Anwälten zusammengearbeitet. --Pelz 22:38, 28. Nov 2004 (CET)
[Bearbeiten] BfA-Teilbefreiung
Woher stammt die Erkenntnis, dass die BfA "unechte" Syndikusanwälte nur zum Teil von der Rentenversicherungspflicht freistellt? M.E. gibt es die Unterscheidung echt/unecht gar nicht. Nur wer juristisch im Unternehmen tätig ist, kann die Anwaltszulassung bekommen und wird dann auch freigestellt.
- Wohl von [1], die IP ist von der früheren BfA. --ChristianErtl 17:41, 23. Nov 2005 (CET)
Die Prüfung der Befreiung wird auch wie beschrieben durch eine Funktion- und Stellenbeschreibung von der Deutschen Rentenversicherung Bund vorgenommen. Viele Anwälte in Unternehmen , sind nebenbei auch noch selbständig tätig und haben daher die Zulassung als Rechtsanwalt. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.9.49.2 (Diskussion • Beiträge) ChristianErtl 23:09, 6. Dez 2005 (CET))
- Der neue Abschnitt: Hinweis für nichtanwaltliche Arbeitgeber zu den Merkmalen einer anwaltlichen Tätigkeit ist offenbar nur ein abgetipptes BfA-Formular mit vielen Tippfehlern. Das können wir uns hier wirklich sparen, weil viel zu speziell und kaum für die Allgemeinheit interessant. Vielleicht könnte man nur, z.B. mit einem Link, auf die Quelle des Formulars verweisen. --Pelz 22:56, 2. Dez 2005 (CET)
- Die Unfähigkeit zu korrekter Schreibung ist für die diesen anonymen Benutzer von der frügeren BfA typisch. --ChristianErtl 23:09, 6. Dez 2005 (CET)
[Bearbeiten] Überarbeiten
Hi allerseits,
ich hab da nun mal den ÜA gesetzt, kenn mich da nicht so aus, aber das ist a) schwer verständlich b) falscher Stil und c) eine URV. Ich konnte URV mässig nix finden, aber Pelz meinte ja was von einem BfA Formular. Ich bin kein Jurist, aber wenn da nix innerhalb einer Woche geht, sollte das alleine schon wegen der URV rausfliegen. greetz vanGore 21:38, 5. Dez 2005 (CET)
- Ja, das denke ich auch. Der IP des einstellenden Benutzers gehört zur früheren BfA, daher irrt sich Pelz hier wohl sicher nicht. Also raus damit. Wichtige Informationen kann man neu formulieren und entsprechende Quellen zitieren, aber eben nur so weit, wie es in eine Enzyklopädie gehört. --ChristianErtl 23:09, 6. Dez 2005 (CET)
- Das fragliche Formular wird auch auf [[2]] zitiert. Allerdings gibt es einige Unterschiede, zB Wortreihenfolge einiger Sätze. Ich nehme mal an, daß die externe Version die korrekte ist - so gesehen ist dieser Teil nicht einmal ein richtiges Zitat... Raus damit!
[Bearbeiten] Gliederung
Artikel sollen nicht mit Absätzen anfangen, sondern mit einer Einleitung, bei der dann beim Lemma gleich die Wortherkunft angegeben wird (siehe hier), nicht am Ende des Artikels. --ChristianErtl 17:43, 23. Nov 2005 (CET)